Die Frau hatte mit rund zwei Promille Alkohol im Blut am frühen Morgen des 16. Mai die Matratze eines freien Betts im Dreibettzimmer im Bezirkskrankenhaus in Gabersee angezündet. Der Brand erlosch von selbst. Eine Stunde später brannte es wieder. Dieses Mal fingen zwei Matratzen und Bettzeug Feuer. Als das Personal löschen wollte, versuchte die 36-Jährige, das zu verhindern. Letztlich entstand ein Sachschaden von knapp 6300 Euro. Der Raum war eine Woche unbewohnbar.
Die Frau lebt seit zehn Jahren in Italien. Hin und wieder besucht sie ihren Freund in Grassau – so auch Mitte Mai. Allerdings lief es dieses Mal »nicht so gut«, wie sie berichtete. Sie sei »ein bisschen durcheinander« gewesen und habe getrunken. Nach exzessivem Alkoholkonsum randalierte die 36-Jährige in Grassau. Sie landete deshalb im Bezirksklinikum. An den Vorfall dort könne sie sich nicht erinnern. Sie räumte aber über ihren Verteidiger Harald Baumgärtl aus Rosenheim die Vorwürfe von Staatsanwältin Verena Boge ein.
Diese plädierte wegen schwerer Brandstiftung und Sachbeschädigung auf eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und die Unterbringung in einer Entzugsanstalt – beides auf vier Jahre, ausgesetzt zur Bewährung mit Auflage einer Therapie in Italien. Verteidiger Harald Baumgärtl gelangte zu lediglich zwei Fällen der Sachbeschädigung. Für eine Brandstiftung mangele es an Vorsatz. Nicht mehr als acht Monate Freiheitsstrafe plus Unterbringung, jeweils mit Bewährung, seien angemessen. Die Therapie solle in Italien erfolgen.
Das Schöffengericht ging im Urteil davon aus, die 36-Jährige habe den Brand billigend in Kauf genommen. Richter Wolfgang Ott bezeichnete den Antrag der Staatsanwältin auf ein Jahr Strafe als »fair«. Entscheidend sei die Frage der Unterbringung in einer Entzugsanstalt. Ein »Mindestmaß an Erfolgsaussicht« für eine Therapie sei erforderlich. Aufgrund der Sprachbarriere sei diese Mindestaussicht nicht gegeben. Die Angeklagte müsse als Bewährungsauflage eine ambulante Alkoholtherapie in Italien nachweisen und ordnungsgemäß abschließen. Das Urteil wurde mit Zustimmung der Staatsanwältin sofort rechtskräftig. kd