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Die Richterin lobt, dass der 34-Jährige sofort den Notarzt gerufen hatte. Foto: dpa

34-Jähriger erhält wegen Drogen und einem Schubser sieben Monate Strafe mit Bewährung

Der Schubs eines 34-Jährigen in der gemeinsamen Wohnung während eines Streits um eine Kleinigkeit brachte einen Mann zu Sturz. Der Geschädigte trug ein Schädelhirntrauma davon. Der Täter sorgte selbst für schnelle Hilfe. Wegen vorsätzlicher Körperverletzung und sowie Besitzes von Betäubungsmitteln verhängte das Amtsgericht Traunstein mit Richterin Maria Riedl am Mittwoch gegen den geständigen Handwerker eine siebenmonatige Freiheitsstrafe und setzte sie gleichzeitig unter Auflagen auf zwei Jahre zur Bewährung aus.


Das Geschehen ereignete sich am 8. Dezember 2020 gegen Mitternacht in einer Gemeinde im Achental. Was genau der Anlass für einen Wortwechsel war, blieb unklar. Jedenfalls versetzte der 34-Jährige dem älteren Mann einen Schubs gegen die Brust. Dieser fiel zu Boden. Der Angeklagte verständigte umgehend per Notruf den Rettungsdienst. Wegen eines Hämatoms am Hinterkopf und nach Komplikationen musste der Verletzte drei Monate in einer Klinik bleiben. Richterin Maria Riedl merkte im Urteil an, sie habe bisher »noch nie eine derart große Beule« gesehen.

In jener Nacht wurde die Polizei zugezogen. Nach kurzem Zögern offenbarte der Angeklagte damals den Beamten den Besitz von 37,4 Gramm Amphetamin und von gut drei Gramm Marihuana. Seither habe er nie mehr irgendwelche Betäubungsmittel genommen, versicherte er am Mittwoch. Außerdem habe er eine Drogentherapie in Angriff genommen und die Suchtberatung kontaktiert.

Staatsanwalt Nils Wewer beantragte am Donnerstag eine Freiheitsstrafe von acht Monaten mit zweijähriger Bewährungszeit unter Auflage eines Drogenkonsumverbots und zwei Screenings pro Jahr. Eine Geldstrafe in unbezifferter Höhe hielt Verteidigerin Claudia Wüllrich aus München für ausreichend.

Der Sachverhalt der Anklage sei nachgewiesen, führte die Vorsitzende im Urteil aus. Der 34-Jährige habe nicht die Absicht gehabt, den älteren Mann zu verletzen, aber dessen relativ gravierende Verletzung billigend in Kauf genommen. Glücklicherweise sei alles folgenlos verheilt. Strafmildernd zu werten sei, dass der Angeklagte einen Krankenwagen gerufen habe. Richterin Maria Riedl lobte das »einwandfreie Nachtatverhalten«. Reue und Schuldeinsicht habe der geringfügig vorgeahndete 34-Jährige auch bezüglich des Drogenbesitzes gezeigt.

Inzwischen habe er alles Notwendige, um von Betäubungsmitteln wegzukommen, bereits eingeleitet. Die Sozialprognose sei positiv, so die Richterin. Das Gericht erlegte dem Angeklagten ein Konsumverbot für Drogen auf sowie zweimal jährliche Urinscreenings. Die Kosten trage die Staatskasse. Richterin Maria Riedl schloss in Richtung des 34-Jährigen: »Ich glaube, Sie sind auf einem guten Weg.«

kd

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