Der Mann war 2012 wegen Kreditkartenfälschung zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Nach Verbüßung eines Teils der Haftstrafe wurde der Rumäne abgeschoben und die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt, unter der Bedingung, nicht mehr nach Deutschland einzureisen. Da sich der 27-Jährige nicht daran hielt, muss er nun noch ein knappes Jahr Restfreiheitsstrafe verbüßen. fb