Radfahrer, an deren Rädern das Licht fehlte oder die Bremsen defekt waren, mussten die Reparatur nachweisen. Auch wurden einige wegen Fahrens auf dem Gehweg beanstandet. Im Gegensatz dazu wurden auch etliche Radler darauf hingewiesen, dass sie nicht auf der Straße fahren dürfen, wenn daneben ein gekennzeichneter Radweg ist; dies gilt auch für Rennradfahrer.
Erfreulich aus polizeilicher Sicht war, dass unter den beanstandeten Radfahrern kein einziges Kind war – Eltern achten demzufolge offenbar auf die Sicherheit ihrer Kinder. Die Polizei Grassau wünscht sich solch vorbildliches Verhalten auch »für die Großen« und rät daher jedem, sich der Gefahren bewusst zu werden. Im Falle eines Unfalls erhielte man nicht nur mindestens eine Teilschuld, sondern wird auch meist schwer verletzt. fb