Da die Beamten bei dem jungen Mann drogentypische Auffälligkeiten feststellten, überprüften sie dessen Fahrtüchtigkeit. Zudem fanden die Polizisten im Auto weitere Drogen.
Da erhebliche Zweifel an der Fahrtüchtigkeit bestanden, musste der 18-Jährige zur Blutuntersuchung. Neben dem Strafverfahren wegen des Betäubungsmittelbesitzes erwarten ihn ein Bußgeld und ein einmonatiges Fahrverbot. Da es sich um einen Fahranfänger handelte, muss er mit weiteren Maßnahmen durch die Fahrerlaubnisbehörde rechnen. Sein Fahrzeug musste er zunächst an Ort und Stelle stehen lassen und den Heimweg zu Fuß antreten.