13 Baugrundstücke in Thalwies

Taching am See. Konkrete Züge nimmt die geplante Wohnbebauung im Baugebiet »Thalwies« an. Bereits im Juli letzten Jahres wurden erste Bebauungsplanentwürfe vorgestellt, worauf sich der Gemeinderat auf eine Variante festlegte. Diese Planungsvariante wurde nun detailliert ausgearbeitet und in der letzten Sitzung des Gemeinderates vorgestellt.


Vorgesehen ist eine Bebauung mit 13 Wohnhäusern. Das Gebiet umfasst eine Fläche von 14 000 Quadratmetern. Nach Abzug von Grün- und Verkehrsflächen sollen rund 10 000 qm für Baugrundstücke zur Verfügung stehen. Wegen einiger Unwägbarkeiten bezeichnete es Bürgermeisterin Ursula Haas als einen erfreulichen Schritt, dass die Gemeinde überhaupt ein Bauleitplanverfahren einleiten kann. Bleibt zu hoffen, dass das Verfahren auch erfolgreich abgeschlossen werden kann. Dank und Anerkennung für die umfangreiche Vorarbeit erntete Bürgermeisterin Ursula Haas aus den Reihen des Ratsgremiums. Läuft alles nach Plan, so könnten 2014 die ersten Häuser entstehen.

In der letzten Sitzung stellte der Projektleiter der Flurneuordnung Waginger-Tachinger See, Franz Knogler, das Hauptziel des Projektes vor, nämlich den Nährstoffeintrag in den See zu reduzieren. Durch gezielte Wasserrückhaltemaßnahmen könne dieses Ziel erreicht werden.

Weitere mögliche Projekte im Rahmen der Flurneuordnung seien der landwirtschaftliche Wegebau und der mögliche Tausch von ungünstig geschnittenen landwirtschaftlichen Flächen. Erfreut zeigte sich Knogler, dass das Thema Seenreinhaltung auch in Verbindung mit Flurneuordnungen von den Landwirten und der Bevölkerung akzeptiert und wahrgenommen wird.

Nicht leicht fiel dem Gemeinderat die Entscheidung zur Änderung des Bebauungsplanes in Gessenhausen. Ein Bauwerber will ein Wohnhaus abreißen und neu bauen. Für den Neubau müssen daher die baurechtlichen Voraussetzungen neu überprüft werden. Problem ist, dass das Wohnhaus lediglich 15 Meter von einem Stall entfernt ist und Geruchsimmissionen zu befürchten sind. Die Gemeinde muss, um spätere Regressansprüche auszuschließen, genau überprüfen, ob einer Bebauungsplanänderung zugestimmt werden kann. Nachdem auch die Behörden im Rahmen des Anhörverfahrens teilweise kritisch anmerkten, dass mit Geruchsimmissonen zu rechnen ist, hat der Gemeinderat beschlossen, ein Gutachten in Auftrag zu geben. Nach Vorlage des Gutachtens wird nochmals über die Bebauungsplanänderung in Gessenhausen beraten.

Festgestellt hat der Gemeinderat auch die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2011, nachdem die vom Rechnungsprüfungsausschuss im Rahmen der Rechnungsprüfung getroffenen Feststellungen behoben wurden. In diesem Zusammenhang wurde Bürgermeisterin Ursula Haas auch die Entlastung erteilt. bk

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