Bildtext einblenden
Die Gebühren für den Friedhof in St. Leonhard steigen leicht an. (Foto: Caruso)

Grabnutzungsgebühren steigen leicht an

Wonneberg – Die Gebühren für den gemeindlichen Friedhof in Wonneberg steigen leicht an. Die neu gefasste Satzung hat der Gemeinderat einstimmig gebilligt.Wie Bürgermeister Martin Fenninger wissen ließ, habe der Kommunale Prüfungsverband bei der jüngsten überörtlichen Prüfung beanstandet, dass die Gebühren des gemeindlichen Friedhofs in Wonneberg bisher noch nicht kalkuliert worden seien.


Er habe auf das bestehende Kalkulationsgebot hingewiesen. »Die Gebührenhöhe muss durch Kalkulation ermittelt werden. Es ist eine Kostenrechnung erforderlich, durch die ermittelt wird, welche Kosten durch eine einzelne Leistung verursacht werden, um daraus die Gebühr abzuleiten.« Beispielsweise habe die Gemeinde Wonneberg vor etwa 15 Jahren Urnenstelen gebaut, die in den Gebühren völlig unberücksichtigt geblieben seien.

Prinzipiell gelte auf dem gemeindlichen Friedhof in Wonneberg eine Ruhefrist von 25 Jahren für alle Grabarten – für Einzelgräber, für Familiengräber, Urnengräber in Stelen und Urnenerdgräber. Je nach Bestattung und Grabart könne die Ruhefrist manchmal variieren, in aller Regel betrage sie aber mindestens 25 Jahre für Leichen. Die Ruhefrist leite sich aus der Bodenbeschaffenheit ab und sei vom Gesundheitsamt festgelegt.

In der Diskussion regte Ratsmitglied Josef Helminger an, prüfen zu lassen, ob auf dem gemeindlichen Friedhof eine verkürzte Ruhefrist bei Urnengräbern möglich sei. Seines Wissens könne die Ruhefrist variieren, sodass man Aschengräber etwas weniger lang von der Gemeinde pachten müsse.

Denn durch den Zuwachs an Bürgern und die aktuelle Situation gebe es immer mehr Menschen, die nur noch zur Miete in Wonneberg wohnen und den Ort dann eventuell wieder verlassen. Gelegentlich kümmere sich dann niemand mehr um die Gräber. Ihm sei aber wichtig, dass sich jeder ein Grab leisten könne.

Der Geschäftsleiter der Verwaltungsgemeinschaft, Franz Röckenwagner, machte deutlich, dass sich die neue Gebührensatzung an der Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetags orientiere und rechtlich auf sicheren Füßen stehe. Die Gebührenkalkulation habe ergeben, dass die Grabnutzungsgebühr für alle Grabarten moderat angepasst werden müsse.

Demnach sind die Kosten für ein Sarg-Einzelgrab von derzeit jährlich 18,60 Euro auf 19 Euro anzuheben, was in der gesamten Ruhefrist einer Anhebung von 465 auf 478 Euro entspricht. Mehr als doppelt so teuer wird hingegen die Urnennische in der Stele, in der sich die Kosten des Baus nun widerspiegeln. Die soll dann 1123 Euro statt bisher 465 Euro für den Zeitraum von 25 Jahren kosten. Ein Urnenerdgrab kostet während der gesamten Ruhefrist 817 Euro. Ansteigen wird auch die einmalige Gebühr für die Benutzung des Leichenhauses.

Bürgermeister Fenninger betonte, die Verwaltung habe bei der Gebührenkalkulation geschaut, die Gebühren auf einem bezahlbaren Niveau zu halten. Jeder Einzelne in Wonneberg könne unter den drei Möglichkeiten der Grabnutzung wählen. Fenninger versprach, sich zu erkundigen, ob es möglich ist, die Ruhefrist bei Aschengräbern kürzer zu halten, obwohl dies aufgrund der vorzunehmenden Kostenkalkulation dann wieder zu mehr Verwaltungsaufwand führt. In diesem Fall müssten dann die neue Friedhofsgebührensatzung und die Friedhofssatzung in dem einen Punkt nochmals angepasst werden. Man müsse auch darauf achten, dass Gebühren am gemeindlichen Friedhof und am kirchlichen ungefähr gleich sind.

Damit zeigte sich der Gemeinderat ebenso einverstanden wie mit den neu kalkulierten Gebühren. So erließ das Ratsgremium die neue Gebührensatzung, die eine Woche nach der Bekanntmachung im Amtsblatt im März dieses Jahres in Kraft treten wird. 

ca 

Mehr aus Wonneberg