Zunächst gab Fenninger seinen ausführlichen Rechenschaftsbericht, in dem sich erneut widerspiegelte, dass die Gemeinde Wonneberg in vielerlei Hinsicht gut aufgestellt ist und viele Investitionen in den Bereich der Kinderbetreuung, in neue Baugebiete, in Straßen- und Brückensanierungen und vor allem in die Erneuerung des Dorfplatzes tätigte. Das größte Investitionsprojekt bildet dabei das neue Wonneberger Bürgerhaus, das im Herzen des Dorfplatzes in St. Leonhard entstanden ist und künftig allen Vereinen und anderen Gruppierungen als Treffpunkt und für Veranstaltungen und vieles mehr dienen soll. Bevor das Gebäude demnächst in Betrieb gehen kann, will die Gemeinde am Sonntag, den 10. Juli noch eine Eröffnungsfeier veranstalten.
Ergänzt wurde der Bericht des Gemeindeoberhaupts von den Haushaltszahlen des Jahres 2021, die Kämmerer Bernhard Kraus im Detail vorstellte (wir berichteten). Laut Kraus liegt das Rechnungsergebnis deutlich über den Planerwartungen.
»Bitte helft den Leuten, die es hierher schaffen«
In einer emotionalen Ansprache bat Lyudmyla, die sich im Auftrag der Verwaltungsgemeinschaft Waging am See und entsprechend verantwortlich in einem Helferkreis um die hier untergebrachten Ukrainer kümmert, um die weitere Unterstützung der Bürger. »Bitte helft den Leuten, die es hierher schaffen, auch weiterhin auf so großartige Weise wie bisher. Wir brauchen eure Hilfe auch in Zukunft noch«, bat sie umfinanzielle und materielle Hilfe für den Helferkreis, in dem sich auch Gemeindereferent Martin Riedl stark macht.
Martin Fenninger betonte, dass hier deutlich werde, wie gut die Kirchensteuer bei Menschen wie Martin Riedl angelegt sei. Dieser kümmere sich in geradezu vorbildlicher Weise um Geflüchtete.
Der Kommunalbeauftragte für den Mobilfunk Bayern der Deutschen Telekom Technik GmbH, Christoph Huber, sagte, dass die Telekom einen staatlichen Versorgungsauftrag habe, die öffentliche Mobilfunk-Versorgung auf dem Land zu verbessern. Daher wolle sie auch auf einem Grundstück in der Nähe von Plattenberg einen neuen Mobilfunkmasten aufstellen lassen, für den auch schon ein Antrag auf Genehmigung bei der Baubehörde im Landratsamt Traunstein vorliege.
Die mögliche Datenrate mit 5G sei um ein Vielfaches höher als beim Vorgängerstandard 4G. Datenübertragungen werde fast in Echtzeit möglich, so Huber. Dafür müssten aber erst mal neue Sendemasten her, die zudem ans schnelle Glasfasernetz angeschlossen sind. Die Reichweite der im städtischen Raum eingesetzten 5G-Frequenzen sei deutlich niedriger als bei 4G. Je höher die Frequenz, desto niedriger die Reichweite und die Gebäudedurchdringung, sagte Huber. Ein stabiles 5G-Netz könne nicht nur Smartphones versorgen, sondern auch andere Geräte sicher und ohne Verzögerung steuern. Es biete viele neue Anwendungsszenarien sowohl für Kommunen als auch für die Industrie – der neue Mobilfunkstandard soll also die Welt deutlich mehr vernetzen.
Eine heftige Diskussion entbrannte
Auf die Frage aus den Reihen der Zuhörer, wer das denn tatsächlich alles brauche, entbrannte in dieser Bürgerversammlung eine heftige Diskussion um den neuen Mobilfunkstandard. Die gesundheitlichen Folgen und Risiken der Technik seien kaum erforscht und die vorhandenen Studien könnten unterschiedlich gedeutet werden.
Gemeinde darf nicht abgehängt werden
»Experten für Strahlenschutz sehen keine Anhaltspunkte für die Vermutung, dass die hochfrequente Strahlung beispielsweise Gewebe oder das Erbgut von Zellen schädigt«, hieß es im Gegenzug. Einen Beweis für die völlige Unbedenklichkeit gebe es jedoch nicht.
Einige Bürger machten bei der Versammlung drauf aufmerksam, dass zum Beispiel im Jahr 2019 mehr als 230 Ärzte und Wissenschaftler ein Moratorium für 5G gefordert haben, weil die gesundheitlichen Folgen nicht hinreichend untersucht seien. Eva Mühlbacher bat die Gemeinde, die Studien, auf die sie sich berufe, den Mitbürgern zur Einsichtnahme bereitzustellen. Sie meinte, wenn vermehrt strahlungsbedingte Krankheitsfälle in der Gemeinde auftreten würden, würden sich alle direkt an den Bürgermeister wenden – auf der Suche nach einem Verantwortlichen.
Die Gemeinde dürfe technisch nicht zurückbleiben, vielmehr müsse sie mit der Zeit gehen, um nicht abgehängt zu werden, betonte Bürgermeister Martin Fenninger, der bezweifelte, dass er für Erkrankungen von Mitbürgern gerade stehen müsse.
»Zum Schutz der menschlichen Gesundheit vor den Auswirkungen der elektromagnetischen Strahlung des Mobilfunks sind in der 26. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz Grenzwerte festgelegt«, ergänzte Christoph Huber. Diese Grenzwerte würden für alle Generationen des Mobilfunks, so auch für 5G, gelten. Für leistungsstarke Sendeanlagen ab zehn Watt Leistung erfolge der entsprechende Sicherheitsnachweis im Rahmen des Standortverfahrens der Bundesnetzagentur.
»Wieso sagt die Gemeinde nicht einfach 'Nein'?«
Huber bestätigte auch, dass bislang keine Anfrage von anderen Anbietern vorliegen, den neuen Funkmasten mitzubenutzen, »falls einer will, kann er das natürlich«.
Dass 5G in einer Ökomodellregion überhaupt gewünscht sei, darüber wunderte sich Eva Mühlbacher. »Weshalb sagt die Gemeinde nicht einfach 'Nein', wenn sie möglicherweise die Gesundheit ihrer Bürger gefährdet sieht?« Der Preis für diese Technik sei hoch. Und das alles, nur damit man einen Film in ein paar Minuten herunterladen könne. Der Gedanke, in Zukunft von allen Seiten bestrahlt zu werden, mache ihr Angst, sagte Mühlbacher. Ein anderer Bürger meinte, es wäre fatal, nur auf die Kritiker zu hören. »Von daher ist es ganz gut, dass solche Vorhaben auf Bundesebene und nicht auf kommunaler Ebene entschieden werden.«
Ehe sich die Diskussion anderen Themen zuwandte, stellte Fenninger fest, dass 5G eine Thematik sei, über die entsprechenden Behörden nähere Auskünfte geben könnten.
Alle ziehen vorbildlich an einem Strang
Paul Mader machte der Gemeinde, dem Bürgermeister und dem Gemeinderat dann ein Kompliment, weil sie die Kommune »so gut voranbringen«. Es sei keineswegs selbstverständlich, dass alle so vorbildlich an einem Strang ziehen würden oder dass sich jemand ehrenamtlich zum Wohle der Allgemeinheit einsetze.
Ursula Riedl sagte, dass sich für dieses Amt bald niemand mehr zur Verfügung stelle, wenn ein Gemeinderat oder der Bürgermeister persönlich haftbar gemacht würden, wenn ein Bürger im Ort krank werde. Dies gehe dann doch zu weit, bei allem Verständnis für die Diskussion um die Mobilfunkstrahlung.
Michael Frumm-Mayer kam dann noch auf »das leidige Thema« mit den Hinterlassenschaften von Hunden zu sprechen. Er plädierte dafür, einen Teil der Einnahmen aus der kommunalen Hundesteuer für das Aufstellen von Hundetoiletten auszugeben, damit die Plastikbeutel mit dem Hundekot ordnungsgemäß entsorgt werden könnten und nicht achtlos im Gras der Wiesen verschwinden würden. Es gebe auch Gemeinden, die Bußgelder erheben, wenn die Hundebesitzer die Beutel einfach irgendwo liegenlassen würden.
Bürgermeister Martin Fenninger hielt dagegen, dass es sehr viele und sehr lange Weg- und Wanderstrecken rund um Wonneberg gebe, da brächte man viele Entsorgungsstationen, damit sie nicht zu weit entfernt voneinander stehen.
Bei Bundesnetzagentur nachgefragt
Eine Nachfrage bei der Bundesnetzagentur in Bonn zu gesundheitlichen Risiken brachte folgendes Ergebnis: »Der Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern von Funkanlagenstandorten wird durch die Standortbescheinigungen der Bundesnetzagentur sichergestellt. Für jede ortsfeste Sendeanlage mit einer äquivalenten isotropen Strahlungsleistung von zehn Watt oder mehr ist vor Aufnahme des Sendebetriebs die Erteilung einer auf den Standort bezogenen Bescheinigung durch die Bundesnetzagentur erforderlich.
Standortbescheinigungen werden von der Bundesnetzagentur auf der Grundlage der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) erteilt. Funkanlagen, die der BEMFV unterliegen, dürfen betrieben werden, wenn die Einhaltung der Grenzwerte zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern durch die Erteilung einer Standortbescheinigung sichergestellt ist.« Und weiter hieß es: »Sowohl vor der Inbetriebnahme als auch bei einer wesentlichen technischen Veränderung eines Funkanlagenstandortes ist zunächst von der Bundesnetzagentur die Einhaltung der gesetzlich festgelegten Personenschutzgrenzwerte mit der Erteilung einer Standortbescheinigung zu bestätigen. Die Bewertung der jeweiligen Funkanlagen erfolgt unter Annahme der maximal beantragten Anlagenauslastung und unter Berücksichtigung von relevanten Feldstärken von umliegenden Senderstandorten.«
Fragen zur gesundheitlichen Beeinflussung durch elektromagnetische Wellen betreffen nicht das Aufgabengebiet der Bundesnetzagentur, wie es hieß. Informationen zu anzuwendenden Personenschutzgrenzwerten finden Interessierte auf den Webseiten der Strahlenschutzkommission (www.ssk.de) und des Bundesamtes für Strahlenschutz (www.bfs.de).
Zum Thema 5G wurde von der Bundesregierung die Dialoginitiative »Deutschland spricht über 5G« gestartet. Dort werden unter anderem über Themen zum Netzausbau, gesundheitliche Auswirkungen und den Einfluss auf die Umwelt durch den neuen Mobilfunkstandard informiert (www.deutschland-spricht-ueber-5g.de).
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