Von öffentlichem Interesse sind auch die Straßen und Wege für den Fuß- und Fahrzeugverkehr im Ort, die die Gemeinde stets in Schuss halten will. Deshalb macht sich der Gemeinderat regelmäßig ein Bild von den kommunalen Straßen und Wegen und untersucht sie systematisch, um Schäden aufzuspüren. So machte Bürgermeister Fenninger mit seinen Räten einen Besichtigungstermin für die nächste Zeit aus.
Dabei spürt das Ratsgremium auch ohne teures technisches Gerät frühzeitig Schäden auf und kann Reparaturen einleiten, solange sie noch verhältnismäßig günstig sind. Die beim Lokalaugenschein erfassten Risse und Rillen in Asphalt und Beton werden nach und nach behoben.
Jene, die keinen Aufschub dulden, finden sich im nächsten Straßenleichtausbauprogramm für das Jahr 2022, das dann so frühzeitig als möglich in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen vorgestellt und erörtert werden soll.
Auch über den Bau einer Maschinenhalle hatte der Rat zu entscheiden. »Wenn er die Maschinenhalle mit Heizraum und Hackschnitzellager nicht brauchen würde, würde er sie auch nicht bauen«, betonte Gemeinderat Josef Helminger, nachdem sich das Ratsgremium mit dem Bauantrag zu dieser neuen Halle beschäftigt hatte. Der Rat erteilte dem Vorhaben, das auf der Hofanlage in Zell 17 realisiert werden soll, das gemeindliche Einvernehmen. Die Maschinenhalle mit Heizraum und einem Lager für Hackschnitzel ist auf dem Areal nördlich der Hofanlage in den Maßen 32 auf 10 Meter geplant. Das Baugrundstück zählt planungsrechtlich zum Außenbereich.
»Die Gemeinde geht aber davon aus, dass die Halle dem Betrieb des landwirtschaftlichen Betriebs dient und daher eine Privilegierung vorliegt«, sagte Bürgermeister Martin Fenninger vor der Abstimmung. »Die Prüfung der vorliegenden Privilegierung obliegt der Genehmigungsbehörde.« Letztlich entscheide die Genehmigungsbehörde im Landratsamt Traunstein über den Bau der Maschinenhalle.
Auch der Antrag zum Neubau einer Gartenhütte in Kirchhalling 2 erhielt das gemeindliche Einvernehmen. Damit dürfen die Antragsteller südlich ihres Wohnhauses eine Gartenhütte in den Maßen 6,5 auf 5,5 Meter errichten. Zudem soll auf der Ostseite der Hütte ein 2,4 auf 2 Meter großer Abstellraum angebaut werden. Der Bauwerber will das Dach der Hütte über den Anbau ziehen, sodass der First des Dachs nicht mehr mittig ist, was den Festsetzungen der örtlichen Gestaltungssatzung widerspricht. Daher erteilte der Rat mit dem Einvernehmen auch gleich die Befreiung von den Bestimmungen der Gestaltungssatzung bezüglich des mittig anzubringenden Dachfirsts.
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