Bürgerhaus nur zur Kommunalwahl nutzbar
Wonneberg – Die anstehenden Kommunalwahlen machen in St. Leonhard eine Erweiterung des Betreibervertrags für das Bürgerhaus notwendig. Denn aus dem Vertrag zwischen Gemeinde und dem Betreiber, dem Bürgerhausverein, geht hervor, dass der Zugang zum Bürgerhaus sämtlichen Ortsvereinen, der Gemeinde, der Kirche sowie allen Bürgern zu gewähren ist, da es sich um eine öffentliche Einrichtung handelt.
Die Nutzung für parteipolitische Zwecke wurde bisher noch nicht ausdrücklich geregelt. Bürgermeister Martin Fenninger informierte über eine Anfrage bei der Kommunalaufsicht, ob man das Bürgerhaus für nur örtliche, parteipolitische Veranstaltungen widmen könne. Aus ihrer Sicht sei das rechtlich vertretbar. Dadurch könnte das Bürgerhaus dann für die Kommunalwahl von jeglichen politischen
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