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Foto: Pixabay/Symbolbild

Unfallfahrer muss 2100 Euro Geldstrafe bezahlen – 59-Jähriger aus Fridolfing starb bei Unfall

Waging am See/Traunstein: Bei einem schweren Verkehrsunfall auf der Kreisstraße TS 26 bei Tettenhausen verlor ein 59-Jähriger aus Fridolfing das Leben. Der Unfallverursacher, ein 38-Jähriger aus dem gleichen Dorf, musste sich gestern wegen fahrlässiger Tötung vor dem Amtsgericht Traunstein mit Richterin Verena Zehetmaier verantworten. Obwohl sich der Angeklagte auf »Unvorhersehbarkeit« des Unfalls berief und Freispruch wollte, wurde er zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 30 Euro, somit von 2100 Euro, und einem dreimonatigen Fahrverbot verurteilt.


Der Unfall ereignete sich am frühen Morgen des 25. März 2022. Der Angeklagte war mit einem Seat Leon auf der Heimfahrt von einem beruflichen Bereitschaftseinsatz. Er geriet gegen 5.38 Uhr auf Höhe Harmannschlag aus unerfindlichen Gründen auf die Gegenfahrbahn und stieß dort frontal mit dem Ford Fiesta des 59-Jährigen zusammen. Beide Männer wurden in ihren Fahrzeugen eingeklemmt. Der ältere Mann starb noch an der Unfallstelle.

Auch den 38-Jährigen mussten Feuerwehrleute damals mit schwerem Gerät aus dem Wagen befreien. Mit lebensbedrohlichen Verletzungen kam er ins Kreisklinikum Traunstein.

Neben Beamten der Polizeiinspektion Laufen waren Feuerwehrkräfte aus Tettenhausen, Lampoding, Traunstein, Traunreut, Taching und Törring sowie Notarzt- und Rettungsdienstfahrzeuge mit einem Kriseninterventionsteam im Einsatz. Die Staatsanwaltschaft Traunstein zog einen Unfallsachverständigen dazu. Die Kreisstraße TS 26 war stundenlang gesperrt.

Was an jenem Morgen geschehen war, daran hat der 38-jährige Unfallverursacher bis heute keinerlei Erinnerung, wie er vor Gericht beteuerte. Er sei damals von einer Reparatur zurückgekommen. Danach wisse er nichts mehr: »Ich bin erst tags darauf im Krankenhaus wieder aufgewacht. Ich würde gerne wissen, was passiert ist.« In der Klinik sei die Amputation eines Beins im Raum gestanden. Im Oberkörper sei vieles gebrochen gewesen. Nach zwei Wochen Krankenhaus sei er für zwei Monate nach Bad Endorf verlegt und noch im Rollstuhl sitzend entlassen worden. Mitte September habe die Reha in Murnau begonnen. Bis dato, so der Angeklagte, habe er starke Schmerzen und Probleme beim Gehen. Noch immer könne er nicht arbeiten, müsse längere Strecken mit Stöcken gehen. Er sei jedoch froh, »dass ich noch lebe und der Fuß dran ist«. Noch in Murnau habe er mittels eines Simulators und eines Fahrlehrers wieder Autofahren gelernt. Vor dem Unfall sei er total fit gewesen, erwiderte er auf Fragen. Angesichts des Verteidigungsziels »Freispruch« gab die Richterin zu bedenken: »Ich sehe keine Anhaltspunkte für einen unverschuldeten Unfall. Sie hatten auf der Gegenfahrbahn nichts verloren.«

Das Gericht hörte einen Zeugen an. Der Beamte der Polizeiinspektion Laufen konnte nur über die Unfallstelle und den Einsatz der Helfer berichten: »Die Straße sah aus wie ein Schlachtfeld. Der 59-Jährige war bereits tot, der Angeklagte war noch im Fahrzeug und wurde dort erstversorgt.« In den Autos habe er keine Mobiltelefone, allgemein eine häufige Unfallursache, gefunden. Die Fahrbahn sei trocken, die Stelle übersichtlich gewesen. Der Zeuge wörtlich: »Ich kann mir nicht erklären, warum der Unfall passiert ist.« Ähnlich äußerte sich der Sachverständige Michael Heim aus Waging. Technisch seien beide Pkw vollkommen in Ordnung gewesen. Auf der Fahrbahn habe er Splitterfelder vorgefunden, aber keine Bremsspuren und keine »Schlagmarken« von bei der Kollision verformten Fahrzeugteilen. Das Fazit Heims lautete: »Der Angeklagte ist aus unbekannter Ursache auf die Gegenfahrbahn geraten. Andere Unfallursachen sind auszuschließen. Der 59-Jährige konnte den Zusammenprall nicht vermeiden.«

Der Staatsanwalt forderte 120 Tagessätze plus Fahrverbot, der Verteidiger Freispruch. Im Urteil hob Richterin Verena Zehetmaier heraus, der Angeklagte sei schuldig zu sprechen. Im Straßenverkehr sehe das Gesetz »Sondernormen« vor, darunter das Rechtsfahrgebot. »Es gibt viele vorstellbare Gründe für den Unfall. Man ist abgelenkt, hat den Kopf woanders.« Sie sei etwas unter dem Antrag des Staatsanwalts geblieben – wegen der schweren Verletzungen, die der Angeklagte erlitten habe.

kd

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