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Nach der Erschließung können im Baugebiet »An der Geppinger Straße II« die Arbeiten beginnen. (Foto: Konnert)

Planungen für Baugebiet Geppinger Straße gehen weiter

Waging am See – Der Markt Waging erweitert das Neubaugebiet an der Geppinger Straße. Das Verfahren läuft, jetzt hat sich der Bauausschuss des Gemeinderats mit Anregungen und Einwendungen befasst.

Innerhalb des Bebauungsplans »An der Geppinger Straße II« sind 13 Bauparzellen zur Errichtung von Wohngebäuden bereits vermessen und vergeben. Auf zwölf Parzellen sind maximal zwei, auf einer Parzelle sechs Wohneinheiten zulässig. In seiner Julisitzung hatte der Bauausschuss den ersten Änderungsbeschluss für diesen Bebauungsplan gefasst, hinsichtlich der Parzellen eins und zehn. Bei Parzelle eins geht es um die Änderung der Höhenlage und die Asphaltierung des Vorplatzes, bei Parzelle zehn um die Änderung der Ausrichtung des Baufensters, sodass das Gebäude ähnlich wie auf den Nachbarparzellen entlang der Straßenkante ausgerichtet werden kann. Die Änderung wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Die Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden fand im November statt.

Der Bauausschuss befasste sich in seiner jüngsten Sitzung mit den eingegangenen Stellungnahmen. Seitens der Öffentlichkeit gab es keine Äußerungen. Von den Behörden haben nur die untere Bauaufsichtsbehörde des Landratsamts Traunstein, das Bayerische Amt für Denkmalpflege und das Wasserwirtschaftsamt Traunstein Stellung genommen.

Das Denkmalamt bezog sich auf die Meldepflicht von Bodendenkmälern, die aber als textlicher Hinweis im ursprünglichen Bebauungsplan bereits enthalten ist.

Das Wasserwirtschaftsamt stellte fest, dass bei der vorgesehenen Bauplanänderung keine wesentlichen wasserwirtschaftlichen Belange berührt werden. Daher hatte es gegenüber den Einwendungen bei der ersten Form des Bebauungsplans keine weiteren Anmerkungen. Die untere Bauaufsichtsbehörde hatte bei Parzelle zehn die Neuausrichtung des Gebäudes kritisch gesehen, da sie dem Gedanken der Auflockerung des Baufelds widerspreche.

Dem konnte der Ausschuss nicht folgen, im Gegenteil. Er sah in der neuen Positionierung eine deutliche Verbesserung, da so- mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Abstandsflächenübernahme abgewendet und eine hohe Häuserfront gegen Süden vermieden werden konnte. Die Umgestaltung würde nicht nur für den Bauwerber Vorteile bringen, sondern auch dem gemeinschaftlichen Gedanken der neuen Siedlung entsprechen.

Auf Parzelle eins wurde der Planer beauftragt, die Anmerkungen bezüglich Absenkung der Höhenlage um fünf Zentimeter gegenüber dem Erstentwurf und Anpassung der Tiefe der Rangierfläche auf 6,5 Meter zu berücksichtigen und einzuarbeiten. Auf der Grundlage der geänderten Planung soll ein weiteres auf die untere Bauaufsichtsbehörde beschränktes Verfahren durchgeführt werden.

Beschäftigt hat sich der Bauausschuss auch mit dem Verfahren zum Erlass einer Außenbereichssatzung für den Ortsteil Buch. Hier hat in einem zweiten Schritt ein auf die untere Bauaufsichtsbehörde beschränktes Anhörverfahren stattgefunden. In ihrer Stellungnahme zeigt sich die Behörde grundsätzlich mit der Aufstellung der Außenbereichssatzung einverstanden, verlangt aber eine Überarbeitung hinsichtlich der Bestimmtheit der textlichen Festsetzungen. Außerdem muss sich der Umgriff der Satzung auf die Hauptgebäude beschränken.

Der Bauausschuss hat sich auch mit mehreren Bauvorhaben beschäftigt. So soll im Zentrum von Waging an einem Gebäude der bestehende Balkon umgebaut werden, um die in dem Gebäude untergebrachten Büroräume zu erweitern. Die in Büroräume umgenutzte Wohnung im ersten Obergeschoß soll durch den umgebauten Balkon mit den bereits vorhandenen Büroräumen verbunden werden. Gegen dieses Vorhaben im baurechtlichen Innenbereich hatten der Bauausschuss keine Einwände und erteilte das gemeindliche Einvernehmen.

Zugestimmt wurde auch einem Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Terrassenüberdachung in Nirnharting im Geltungsbereich des Bebauungsplans »Nirnharting West«. Der Antragsteller möchte südlich des bestehenden Wohnhauses eine Terrassenüberdachung aus Holz mit einem Pultdach aus Glas errichten. Da der Bebauungsplan als Dachform für Haupt- und Nebengebäude nur gleichmäßige Satteldächer, eingedeckt mit kleinteiligem, roten oder rotbraunen Material vorsieht, war eine isolierte Befreiung notwendig, die der Bauausschuss erteilte.

In Gaden beabsichtigt ein Antragsteller einen Anbau an das Einfamilienhaus sowie eine Aufteilung in zwei Nutzungseinheiten. Für einen separaten Zugang zur neuen Wohneinheit ist die Errichtung einer Außentreppe geplant. Auch eine Garage mit einem begrünten Flachdach soll errichtet werden. Das Dach soll mit dem Bestandsgebäude verbunden werden, um einen überdachten Durchgangsbereich zu schaffen. Mit dem Antrag auf Vorbescheid wurde die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens geprüft werden. Der Ausschuss hat dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Ebenfalls in Gaden, im baurechtlichen Außenbereich, beabsichtigt ein Antragsteller den Anbau einer Maschinenhütte nordwestlich der bestehenden Maschinenhalle. Der Bauausschuss hatte keine Einwände. Ob es sich um ein privilegiertes Vorhaben handelt, muss die Genehmigungsbehörde prüfen.

kon

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