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In das ehemalige Postgebäude an der Bahnhofstraße soll nach dem Umbau und der Sanierung ein Kindergarten einziehen. Das beschloss der Bauausschuss des Marktgemeinderats in seiner jüngsten Sitzung. (Foto: Konnert)

Ehemaliges Postgebäude soll saniert und zu einem Kindergarten umgebaut werden

Waging am See – Das ehemalige Postgebäude an der Bahnhofstraße soll saniert und zu einem Kindergarten umgebaut werden. Die ursprünglichen Pläne der See-Imobilien Waging, das Gebäude abzureißen und an seiner Stelle ein Wohn- und Geschäftshaus zu errichten, werden damit nicht weiter verfolgt.


Nach der Nutzungsänderung in einen Kindergarten ist dort stattdessen die Unterbringung von zwei Gruppen vorgesehen, einer Kindergartengruppe mit 25 Kindern und einer Krippengruppe mit 15 Kindern im Alter von einem bis drei Jahre. Das Postgebäude ist circa 27 Meter lang und siebzehn Meter breit, hat eine seitliche Wandhöhe von 3,60 Metern und eine Firsthöhe von gut acht Metern. Die Nutzfläche beträgt circa 420 Quadratmeter.

Das Bestandsgebäude soll im Norden mit einem kleinen Anbau erweitert werden, der Haupteingang soll noch ein Vordach mit Seitenwänden erhalten. Neben den Seitenwänden sind Abstellflächen für Fahrräder vorgesehen. Auch drei Terrassen sind geplant, davon zwei westlich für die beiden Gruppen und eine kleinere südöstlich neben dem Personalraum. Westlich des Gebäudes soll ein Kinderspielplatz beziehungsweise ein Spielgarten entstehen, nördlich davon ein Nebengebäude mit Satteldach zur Unterbringung von Geräten, Müll- und Kinderwagen.

Fußbodenheizung und Luft-Wärme-Pumpe

Laut der Planungen soll das Gebäude mit einer Warmwasserzentralheizung als Fußbodenheizung und einer Luft-Wärme-Pumpe mit einer Photovoltaik-Anlage inklusiv Stromspeicher energetisch versorgt werden.

Im Norden des Grundstücks sollen zudem acht Stellplätze für Autos entstehen. Die bestehende Zufahrt bleibt unverändert auch nördlich von der Weixlerstraße aus. Östlich und südlich soll um das Gebäude ein Gehweg entstehen. Der Bauausschuss des Markts Waging erteilte dem Vorhaben das gemeindliche Einverständnis.

Auf der Agenda des Ausschusses standen des Weiteren zwei Anträge auf Vorbescheid, durch die geklärt werden sollte, ob erwünschte Bauvorhaben realisiert werden können. Es ging zum einen um die Umnutzung eines Bestandsgebäudes an der Ecke »Seestraße« zur »Postgasse«.

Wie die meisten Grundstücke in der Umgebung ist auch dieses sehr dicht bebaut. Der Antragsteller möchte jetzt westlich des Gebäudes einen Anbau erstellen und wollte unter anderem klären, ob die Aufteilung des Gebäudes in zwei Wohnungen und die Erschließung der Wohnung im Obergeschoß über eine Außentreppe im Innenhof möglich ist. Zudem ging es um die Herstellung der notwendigen Stellplätze.

Die Bauverwaltung wies darauf hin, dass viele der gestellten Fragen dem Bauordnungsrecht zuzuordnen sind. Dazu muss sich das Landratsamt Traunstein als Genehmigungsbehörde im Zuge des Genehmigungsverfahrens äußern. Man müsse berücksichtigen, dass sich das Grundstück im denkmalgeschützten Ensemble-Bereich des Ortskerns befinde.

Die Einsehbarkeit der geplanten Stellplätze auf die Straße sei nicht optimal. Aufgrund der beengten Verhältnisse werde aber eine andere Variante nicht möglich sein.

Bauplanungsrechtlich ist für den Bauausschuss ein Anbau inklusive Außentreppe und die Realisierung von zwei Stellplätzen wie dargestellt vorstellbar. Kritisch sah der Ausschuss die Lösung mit Duplexgarage und bevorzugte die Herstellung einfach genutzter Stellplätze. Dies sei aber nur eine Empfehlung, denn für das Grundstück bestehen keine gesetzlichen Regularien, die der Errichtung einer Duplexgarage entgegenstehen würden.

Ein Vorhaben aus Otting, Steiner Straße, zum Bau eines Einfamilienhauses mit Garage östlich eines bestehenden Gebäudes wurde bereits im März ausführlich behandelt. Damals hatte der Ausschuss festgestellt, dass er sich die Umsetzung dieses Vorhabens nahe der Steiner Straße vorstellen könnte. Gleichzeitig sollte aber von der Verwaltung die Aufstellung einer Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung geprüft und mit dem Landratsamt, der Regierung von Oberbayern und dem Straßenbauamt abgestimmt werden.

Der Antragstellerin wurde dieses Ergebnis zeitnah mitgeteilt mit der Bitte zur Übersendung einer Planskizze, um die Behördenabstimmung vornehmen zu können. Auf dieses Schreiben hat die Antragstellerin nicht reagiert und jetzt einen Antrag auf Vorbescheid gestellt.

Schmutzwasserkanal darf nicht überbaut werden

Nach dessen Prüfung haben die Gemeindewerke darauf hingewiesen, dass im Bereich des geplanten Einfamilienhauses ein gemeindlicher Schmutzwasserkanal verläuft, der nicht überbaut werden darf.

Deshalb solle die Position des Einfamilienhauses so geändert werden, dass der Kanal frei bleibt. Sei das nicht möglich, so müsse der Kanal verlegt werden. Die Kosten dafür hätte der Bauherr zu tragen. Unter diesen Voraussetzungen erteilte der Bauausschuss dem Vorhaben grundsätzlich das gemeindliche Einvernehmen.

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