Laut Antragsteller wird die Gaststätte im Erdgeschoß komplett saniert. Im Obergeschoß werden zwei Wohneinheiten eingebaut. Im Zuge dessen ist auch die Sanierung des Dachs geplant. Die Dachform eines Satteldachs mit einer Dachneigung von 20 Grad bleibt erhalten. Da es sich hier um ein Baudenkmal handelt, war für die Instandsetzung eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis nach dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz notwendig.
Sie ist inzwischen erteilt worden. Insgesamt handelt es sich hier um einen Sonderbau. Laut einer Berechnung sind elf Stellplätze notwendig – und zwar jeweils zwei pro Wohnung sowie sieben für die Gaststätte. Diese hat der Antragsteller auch nachgewiesen. Die Stellplatzberechnung ist nach Erachten des Bauausschusses nicht vollständig, weil die Fläche des Gastgartens nicht einbezogen ist. Sie sei auf die Gastfläche anzurechnen.
Die Ausschussmitglieder erteilten zwar einstimmig das gemeindliche Einvernehmen, verlangten aber eine Nachbesserung bei den Stellplätzen. Zudem wiesen sie darauf hin, dass nur eine der Nachbarunterschriften vorliege und dass die Untere Denkmalschutzbehörde am weiteren Verfahren im Landratsamt zu beteiligen sei.
Im Laufe der Diskussion zeigten sich die Ausschussmitglieder verärgert darüber, dass mit der Maßnahme bereits vor der Erteilung der Baugenehmigung und vor der Antragseinreichung begonnen wurde. Das Gremium kam überein, diese Vorgehensweise des Bauherrn zu rügen. Zur Zeit sind im Hof bereits Abrissarbeiten durchgeführt worden, auch ist mit der Sanierung im Inneren der Gaststätte begonnen worden.
Für einen Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung einer Hackschnitzelheizung mit Bunker und zum Neubau einer Traktorgarage als Anbau an die bestehende landwirtschaftliche Maschinenhalle wurde das gemeindliche Einvernehmen ohne Gegenstimmen hergestellt. Der Anbau soll die Maße von circa zwölf auf neun Meter haben. Der Anbau soll unterkellert werden. Im Erdgeschoß sollen die Traktorgarage und ein Hackschnitzellager untergebracht werden.
Im Keller werden ein Heizraum, ein Heutrocknungsraum und ein Abstellraum untergebracht. An der Zufahrt zur Gemeindestraße soll darüber hinaus eine Stützwand aus Natursteinen als Absturzsicherung errichtet werden. Bei der Hackschnitzelheizung, die zur Energieversorgung der umliegenden Gebäude dienen soll, könnte es sich um ein privilegiertes Vorhaben handeln.
kon