Da das Elektroboot aber bei der vorausgegangenen Fahrt ins Schilf von seinem Freund, einem zwischenzeitlich mit dem weiteren Mitfahrer am Campingplatz angetroffenen 41-jährigen aus Landshut, gesteuert wurde, führte die Polizeistreife bei beiden Bootslenkern einen Alkoholtest durch.
Nachdem der Test bei beiden einen Wert von jeweils über zwei Promille ergab, wurde bei beiden eine Blutentnahme angeordnet und ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr sowie eines Verstoßes gegen die Landschaftsschutzverordnung eingeleitet.
Die Polizei Laufen weist in diesem Zusammenhang nochmals ausdrücklich darauf hin, dass auch bei einer Bootsfahrt auf dem Waginger See die Promillegrenzen analog der Regelungen im Straßenverkehr gelten. Bootsführer mit einem Alkoholwert von 0,25 mg/l bzw. 0,5 Promille begehen eine Ordnungswidrigkeit, ab einem Promillewert von 1,1 wird auch auf dem Wasser von einer Straftat ausgegangen.
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