Eine Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Trostberg bemerkte den 54-jährigen Radfahrer gegen 19.15 Uhr in der Herzog-Otto-Straße, als er auf seinem Fahrrad unterwegs war.
Da die Beamten bereits im Laufe des Nachmittags im Stadtgebiet Kontakt zu dem Mann hatten und dabei feststellen mussten, dass er unter Alkoholeinfluss stand, sahen sie sich veranlasst, den Radfahrer nun auf seine Fahrtüchtigkeit zu überprüfen.
Ein Atemalkoholtest belegte dann die berechtigten Zweifel der Polizisten an der Fahreignung. Das Testergebnis von rund zwei Promille bedeutet selbst bei einem Radfahrer eine absolute Fahruntüchtigkeit, sodass nun ein Strafverfahren gegen den Trostberger eingeleitet wurde. Dazu musste er die Beamten auch zur Blutentnahme in die Kreisklinik begleiten.