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Bislang sind erst geringe Einnahmen in die Stadtkasse geflossen: Die Zweitwohnungssteuer brachte 2022, im ersten Jahr ihres Bestehens, lediglich rund 30.000 Euro. Foto: dpa

Zweitwohnungssteuer brachte der Stadt Traunstein 2022 nur 30.000 Euro

Traunstein – Lediglich rund 30.000 Euro hat die Stadt Traunstein im vergangenen Jahr über die neu eingeführte Zweitwohnungssteuer eingenommen. Auf Anfrage des Traunsteiner Tagblatts hat Eva Schneider, Pressereferentin im Rathaus, mitgeteilt, die Stadt habe im ersten Jahr der Abgabenpflicht »nur einen Bruchteil des tatsächlich festzusetzenden Zweitwohnungssteueraufkommens« erheben können.


Wer eine Zweitwohnung in Traunstein besitzt, muss eine Abgabe bezahlen: Abzuführen sind einmal pro Jahr 18 Prozent der Jahresnettokaltmiete. Vom Stadtrat so beschlossen, galt diese Regelung 2022 zum ersten Mal.

Nach wie vor ist die Verwaltung im Rathaus vor allem damit beschäftigt, erst einmal festzustellen, wer überhaupt etwas zahlen muss. Seit der Einführung der Satzung zur Zweitwohnungsteuer habe die Stadtverwaltung insgesamt etwa 7000 Wohnungseigentümer sowie 900 Personen mit melderechtlichem Nebenwohnsitz in Traunstein zur Erklärung hinsichtlich der Prüfung der Zweitwohnungssteuerpflicht aufgefordert, berichtet Schneider. »Weil diese Evaluation aufgrund der Vielzahl der Rückläufe noch nicht vollends abschließend bearbeitet werden konnte, kann leider noch kein belastbares Zahlenmaterial zu den tatsächlichen Inhabern von Zweitwohnungen im Stadtgebiet benannt werden.«

Die Stadt weiß noch nicht, wie viele Bürger 2022 steuerpflichtig waren – und damit ist auch noch offen, wie hoch das Steueraufkommen war. Die Bewertung, wer wie viel an die Stadtkasse abzuführen hat, läuft noch. Und niemand weiß bislang auch, wie viele Einsprüche, die die Bürger gegen eine Besteuerung einlegen, erfolgreich sein werden. Erst wenn die Evaluation abgeschlossen ist, gibt's verlässliche Zahlen. Allein so viel lässt sich derzeit mit Sicherheit sagen: Bislang hat die Stadtkasse über die neue Steuer laut Schneider genau 29.453 Euro vereinnahmt.

Was vorerst für 2022 gilt, bleibt bis auf Weiteres auch für 2023 gültig: Für das zweite Jahr der Zweitwohnungssteuer lässt sich derzeit ebenso noch nicht sagen, wie hoch die Einnahmen sind, die der Stadt im Rahmen der Erhebung der Abgabe zustehen. »Da sich gegenwärtig die weitere Entwicklung zur Festsetzung der Zweitwohnungssteuer im Lichte etwaiger, noch eingehender Rechtsbehelfe noch nicht abschließend beurteilen lässt, sind Gedanken bezüglich der zu erwartenden Einnahmen in 2023 höchst spekulativ und können daher nicht kommuniziert werden«, so Schneider.

Doch das Geld, das in den Stadtsäckel fließt, ist nur die eine Seite der Medaille. Auf der anderen steht die Lenkungswirkung, die aus Sicht der Stadtverwaltung unterm Strich noch einen viel größeren Vorteil darstellt. Denn die Zweitwohnungssteuer veranlasst nun den einen oder anderen Eigentümer, die Wohnung nicht mehr über viele Wochen im Jahr leer stehen zu lassen, sondern sie vielmehr zu vermieten. Und genau diesen Effekt, dass Leerstände in Traunstein als einer Stadt mit großem Wohnraumbedarf verringert werden und sich in dringend benötigte Angebote auf dem Markt verwandeln, will die Verwaltung im Rathaus erzeugen.

An der Höhe der Zweitwohnungssteuer ändert sich in diesem Jahr nach Angaben der Stadtverwaltung nichts. »Der Steuersatz, welcher nach dem Paragrafen 5 der Zweitwohnungssteuersatzung gültig ist, bleibt bis auf Weiteres, mithin auch für das gesamte Jahr 2023, unverändert bestehen«, sagt Eva Schneider.

Die Arbeit, die die Erhebung der neuen Abgabe im Rathaus beschert, ist laut der Pressereferentin »derzeit nicht feststellbar«. Der Aufwand, den die Einführung der Steuer – mit entsprechender Ermittlung der Steuerpflichtigen – ergeben hat, sei 2022 aber sicherlich durchwegs höher einzuschätzen als jener, der sich in den Folgejahren einstellen wird. 2022 sind nach Angaben der Pressereferentin zwei Beschäftigte in Voll- beziehungsweise in Teilzeit für die Festsetzung der Steuerart eingesetzt worden. Der Stellenplan habe ursprünglich lediglich eine Teilzeitstelle vorgesehen.

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