Alle Traunsteiner Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Institutionen und Organisationen sind vom 1. bis 23. April aufgerufen, Kandidatenvorschläge einzureichen. Diese bedürfen der Schriftform und müssen folgende Angaben enthalten:
- Name/Vorname der vorschlagenden Person oder Name des Vereins, der Organisation etc. mit Anschrift (anonyme Wahlvorschläge werden nicht angenommen).
- Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift des Kandidaten / der Kandidatin
- Vorschläge müssen die ausdrückliche schriftliche, persönlich unterzeichnete Einverständniserklärung der vorgeschlagenen Person zur Kandidatur enthalten.
- Es wird empfohlen, für die Vorschläge das Formular der Stadtverwaltung zu verwenden. Es wird ab 1. April im Amtsblatt und auf der Homepage unter www.traunstein.de veröffentlicht. Es kann auch per E-Mail zugesandt (bitte anfordern bei katharina.dangl(at)stadt-traunstein.de) oder im Einzelfall auch telefonisch unter 0861 65-247 angefordert und per Post zugeschickt werden.
Die Kandidatenvorschläge müssen bis spätestens Sonntag, 23. April 2023, bei der Stadtverwaltung eingehen (per Post oder Einwurf im Rathaus-Briefkasten). Sie werden anschließend geprüft. Alle zugelassenen Kandidaten werden im Amtsblatt veröffentlicht.
Weitere Auskünfte zur Seniorenbeiratswahl können bei den Mitarbeitern des Ordnungsamtes der Stadt Traunstein unter Telefon 0861/ 65-249 oder 0861/ 65-219 eingeholt werden.
fb/red