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Auf Antrag genehmigt die Stadt von Jahr zu Jahr sogenannte Freischankflächen – was nichts anderes heißt, als dass die Gastronomen dann in diesen städtischen Bereichen Speis und Trank anbieten dürfen. (Foto: Pültz)

Und am Stadtplatz darf der Cappuccino serviert werden – Stadt genehmigt Freischankflächen

Traunstein – Die kleinste Fläche umfasst gerade einmal sechs Quadratmeter, die größte sogar 140. Und verteilt sind sie über das gesamte Stadtgebiet. Rund 30 sogenannte Freischankflächen stellt die Stadt Jahr für Jahr auf Antrag zur Verfügung – womit sie den Gastronomen eine große Freude bereitet. Denn die Wirte können Speis und Trank dann auch auf diesen öffentlichen Grundstücken anbieten. Auf Anfrage des Traunsteiner Tagblatts hat Eva Schneider, Pressereferentin im Rathaus, mitgeteilt, dass die Stadt ihnen entgegenkomme und Freischankflächen genehmige, »soweit dies verkehrstechnisch und sicherheitsrechtlich möglich ist«.


Weil sie das Geschäft begünstigen, sind die Zugeständnisse, die die Stadt unterbreitet, unter den Gastronomen sehr beliebt. Der eine kann dann zum Beispiel einen Cappuccino auf dem Stadtplatz anbieten, der andere ein Eis am Bahnhofsplatz. Und die Besucher, die dann einen Platz im Freien unter weiß-blau-bayerischem Himmel ergattern, freuen sich sowieso.

Unter Freischankflächen versteht die Stadt laut Schneider Bereiche auf öffentlichem Verkehrsgrund, »die die Gaststätten im Außenbereich für das Aufstellen von Tischen, Stühlen und gegebenenfalls Sonnenschirmen benötigen«. Von Haus aus stellt die Stadt diese Sonderbereiche nicht zur Verfügung, die Gastronomen müssen schon selbst die Initiative ergreifen, um in Vorteil zu kommen.

»Die Wirte haben jährlich vor Nutzung der Freischankfläche einen entsprechenden Antrag zu stellen«, erläutert Schneider. Und weiter sagt sie: »In der Regel werden die Freischankflächen von den Wirten ab Frühjahr bis Herbst beantragt und von der Stadt genehmigt.«

Umsonst bekommen die Wirte die Begünstigungen ihres Geschäfts nicht. Je nachdem, wie viel Platz sie wie lange benötigen, müssen sie mehr oder weniger tief in die Tasche greifen. Die Stadt verlangt eine feste Gebühr: »Der Quadratmeter kostet fünf Euro je angefangenem Monat«, sagt Schneider. Auch heuer rechnet die Stadt wieder damit, dass viele Anträge auf die Erteilung einer sogenannten Sondernutzungserlaubnis im Rathaus eingehen werden. Die Nachfrage sei, wie Schneider ausführt, immer in etwa gleich. Und so geht sie davon aus, dass die Stadtverwaltung auch in diesem Jahr wieder rund 30 Freischankflächen genehmigt.

Viele Bereiche auf öffentlichem Verkehrsgrund werden von den Gastronomen immer wieder genutzt. An allen Ecken und Ende der Stadt gibt's von Jahr zu Jahr immer wieder Freischankflächen – etwa auch, wie Schneider drei Beispiele nennt, am Stadtplatz vor dem Café Cortina, am Stadtplatz vor dem Restaurant Esposito und auf der Bahnhofstraße vor der Gaststätte Lust.

Während der Corona-Zeit, also in den Jahren 2020 und 2021, habe die Stadt, wie die Pressereferentin zurückblickt, keine Sondernutzungsgebühren für die Freischankflächen erhoben, um die Wirtsleute zu unterstützen. Und im vergangenen Jahr seien die Sondernutzungsgebühren auch noch nicht in voller Höhe, sondern anteilig erhoben worden.

Als die Pandemie die Gastwirte in Bedrängnis gebracht habe, so Schneider, habe die Stadt die Anträge auf Erweiterung der Freischankflächen »wo immer möglich großzügig genehmigt«. Und an dieser Praxis halte sie fest – jetzt, da die Pandemie abgeklungen sei. »Vor, während und nach Corona besteht zwischen der Stadt und den Gastronomen ein gutes Verhältnis«, betont die Pressereferentin. »Die Gastronomen nehmen die Möglichkeit der Erweiterung der Freischankfläche, sofern möglich, gerne an.«

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