Der Häftling war nach einem Gerichtstermin von Polizeibeamten zurück auf das Gelände der JVA gebracht worden, als er die Beamten beim Aussteigen aus dem Polizeiauto überraschte und »stiften ging«, wie es der stellvertretende Leiter der JVA Traunstein, Clemens Schmid, gegenüber dem Traunsteiner Tagblatt bestätigte.
Sofort nahmen Polizisten und Justizangestellte die Verfolgung durch Ludwig-Thoma-Straße und Marienstraße auf, wo der Flüchtige schließlich in einem Hinterhof von einem Mitarbeiter der JVA gestellt werden konnte. Verletzt wurde niemand.
Wie Schmid gegenüber unserer Zeitung sagte, kommen Fluchtversuche wie dieser »zum Glück sehr selten vor, ein letzter, vergleichbarer Vorfall liegt drei Jahre zurück.« Juristische Konsequenzen hat der Vorfall übrigens nicht, die Flucht gilt als »Freiheitsdrang« und ist keine Straftat. Sollte während der Flucht allerdings jemand verletzt oder etwas beschädigt worden sein, hätte dies Folgen für den Mann. vew