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Über 10 Jahre Haft für 24-jährigen Haupttäter – Urteil ist rechtskräftig

Traunstein – Die Entscheidung des Landgerichts Traunstein ist rechtskräftig: Wegen Bandenbetrugs mit Schockanrufen muss ein 24-jähriger Pole für zehn Jahre und acht Monate in Haft. Außerdem wird ein Wertersatz in Höhe von rund 250 000 Euro eingezogen. Laut gemeinsamer Pressemitteilung des Landgerichts und der Staatsanwaltschaft Traunstein bestätigte der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichts vom August 2022 und verwarf die Revision des Angeklagten.


Die weiteren Urteile des Landgerichts Traunstein, mit denen zwei Männer und eine Frau der Bande in einer geringeren Zahl an Fällen als Mittäter zu Haftstrafen von knapp fünf bis sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt wurden, sind ebenfalls rechtskräftig.

Die vier Angeklagten im Alter von 24 bis 59 Jahre bildeten laut 7. Strafkammer des Landgerichts Traunstein innerhalb der Bande die sogenannte »Abholergruppe«. Sie betrogen von März bis Juni 2021 an verschiedenen Tatorten in Bayern zwölf Menschen durch sogenannte Schockanrufe. Der 24-jährige Haupttäter sei der »Teamleader« gewesen und stets in engem Kontakt mit den Hinterleuten der Bande in Polen gestanden. Er sei laut Landgericht an allen zwölf Betrugstaten als Mittäter beteiligt, bei denen insgesamt ein Schaden von rund 250 000 Euro verursacht wurde. Von der Beute durfte er Fahrer und Abholer bezahlen und sich selbst seinen Anteil behalten. Den Rest musste er an die Hinterleute weiterleiten.

Mit ihrer rechtlichen Bewertung ist die 7. Kammer der Anklage der Staatsanwaltschaft Traunstein gefolgt. Dort hatte die Spezialabteilung zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden und organisierten Kriminalität nach dem »Traunsteiner Modell« Fälle aus ganz Bayern zusammengezogen.

fb/red

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