Die Rede ist von einem Trampelpfad, der noch vor hundert Jahren als Verbindung der beiden Ortsteile Neuhausen und Rettenbach in der ehemaligen Gemeinde Kammer genutzt worden ist. Die Verkehrssicherungspflicht liegt bei der Stadt Traunstein. Und nach Angaben von Richard Hagenauer dem Fachbereichsleiter für Planen und Bauen im Rathaus, strebt sie nun an, den Weg zu entwidmen. Dann würde für sie die Verkehrssicherungspflicht entfallen und niemand könnte die Stadt mehr haftbar machen, wenn auf dem Weg etwas passieren sollte.
Vor eineinhalb Jahren ist etwas passiert: Ein 48-jähriger Radfahrer aus dem Landkreis Altötting war an einem Hangstück, das Richtung Rettenbach abgerutscht war, gestürzt, den Steilhang abgerutscht und war im Bachbett liegen geblieben. Er zog sich mehrere Knochenbrüche zu. Um zu der abgelegenen Stelle zu gelangen, musste der 48-Jährige sein Rad über die kleine hölzerne Brücke tragen, die ein Anlieger vor gut zwei Jahren über den Bach errichtet hat, nachdem ein Hochwasser den alten Übergang weggespült hatte. Die Stadt Traunstein reagierte nach dem Unfall. Sie stellte ein Schild auf, welches das Betreten des Übergangs verbot. Zusätzlich wurde eine Absperrbake aufgestellt. Damit wäre die Stadt rechtlich gesehen aus dem Schneider, wenn künftig etwas passieren sollte.
Als Spaziergänger oder Wanderer, der den Rettenbach in Richtung Traunmündung zu Fuß erwandern will, muss man über zahlreiche gefällte beziehungsweise umgestürzte Bäume steigen, um das Ziel in dem kleinen Tal, das der Bach nach der letzten Eiszeit geschaffen hat, zu erreichen. Ganz und gar unverhofft tauchen dann mitten im Wald das Verkehrszeichen und die Absperrbake auf – dahinter der kleine hölzerne Steg.
Bei einer Ortsbesichtigung erläuterte Hagenauer die rechtliche Situation und versprach, sich der Sache anzunehmen, damit das von Bürgern als unnütz empfundene Schild und die Absperrbake entfernt werden können. Nun teilte Hagenauer mit, dass die Stadt Traunstein beabsichtigt, den Feld- und Waldweg einzuziehen. Das Thema solle in diesem Monat in den zuständigen Gremien des Stadtrats erörtert werden. Wird ein diesbezüglicher Beschluss gefasst, dann entfällt auch die Verkehrssicherungspflicht für die Stadt und die Absperrungen können abgebaut werden.
K.O.