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Foto: dpa/Symbolbild

Sonderkontrolle: Radfahrer am Stadtplatz

Traunstein – In den letzten Tagen erreichten die Stadt Traunstein und die Polizeiinspektion Traunstein eine größere Anzahl von Mitteilungen besorgter Bürger, wonach die Radfahrer im Fußgängerbereich des Stadtplatzes von Traunstein viel zu schnell unterwegs wären. Einige Fußgänger haben sich durch das schnelle vorbeifahren erschrocken und gefährdet gefühlt.


In Absprache mit der Stadt Traunstein entschloss sich die Traunsteiner Polizei deshalb auf dem Stadtplatz verstärkte Präsenz zu zeigen. So wurde bereits am Freitagnachmittag, 9. Juli, durch Beamte der Bereitschaftspolizei am Stadtplatz in Traunstein eine Kontrolle durchgeführt. Gleiches erfolgte noch einmal am Samstag, 10. Juli, durch Beamte der Polizeiinspektion Traunstein. 

Bei den Kontrollen kamen die Polizeibeamten dann auch mit einigen Passanten ins Gespräch. Vor allem vonseiten der älteren Bürger wurde dabei der subjektive Eindruck bestätigt, dass sich diese durch die Radfahrer durchaus gefährdet fühlten. Die von der Polizei angesprochenen Fahrradfahrer sahen dies naturgemäß anders, waren sie doch der Ansicht, sich an bestehende Vorgaben gehalten zu haben.

In diesem Zusammenhang möchte die Polizeiinspektion Traunstein somit noch einmal auf die geltenden Verkehrsvorschriften hinweisen:

Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen und Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Soweit ein Kind bis zum vollendeten achten Lebensjahr von einer geeigneten Aufsichtsperson begleitet wird, darf auch diese Aufsichtsperson für die Dauer der Begleitung den Gehweg ebenfalls mit dem Fahrrad benutzen. Anderen Personen ist das Benutzen von Gehwegen mit Fahrrädern nicht gestattet.

Beim Stadtplatz handelt es sich um eine Fußgängerzone mit dem Zusatzschild „Radfahrer frei“. In Fußgängerzonen mit einem solchen Zusatzschild ist das Radfahren mit Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Radfahrende müssen aber immer Rücksicht auf den Fußgängerverkehr nehmen. Werden Fußgänger in einer Fußgängerzone mit zugelassenem Radverkehr von Radfahrern gefährdet, so droht ein Bußgeld von 20 Euro.

fb/red

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