Ausgeliefert sind die rund 32.000 Biotonnen schon weitgehend, geleert werden sie aber zum ersten Mal Anfang Dezember und dann alle zwei Wochen. Dazu findet sich auf jedem Tonnen deckel ein Aufkleber, auf dem die ersten beiden Termine für die Leerung stehen.
Am Tonnendeckel hängt außerdem ein Starterset mit einer Jute-Tasche, zehn Papiertüten und einem Faltblatt mit den wichtigsten Informationen über die Biotonne, was hinein darf und was nicht.
»Im Zuge der Einführung der Biotonne sind die Abfallwirtschafts- und Gebührensatzung des Landkreises abzuändern und anzupassen, um die Gestellung dieser neuen Behältnisse als auch deren Abfuhr zu regeln«, erklärte Astrid Steinkirchner vom Sachgebiet Abfallwirtschaft in der Sitzung dazu.
Beide Satzungen seien angepasst worden und dabei rechtliche und gesetzliche Anforderungen entsprechend umgesetzt. Das Grundkonstrukt beider Rechtsnormen sei dabei weitestgehend beibehalten worden. Die Kosten für die Biotonne würden in ihrer Gesamtheit in den Strukturen der Restmüllgebühren mit abgebildet.
Im Zuge der letzten Gebührenkalkulation für die Jahre 2020 bis 2023 wurde dargestellt, dass der gesamte Finanzbedarf – auch der für die Biotonne – im Abfallgebührenhaushalt über die Restmüllgebühr und die Gebührenrücklage abgedeckt werde. Die Einführung der Biotonne könne somit, ohne dass eine zusätzliche Gebühr von den Bürgern erhoben werden muss, erfolgen.
Die Kosten für die Einführung der Biotonne bezifferte Landrat Siegfried Walch (CSU) mit etwa zwei Millionen Euro. Nicht zuletzt dank der guten Anschlussquote von derzeit 55 Prozent könne man die Kosten über die Restmüllgebühren mit abrechnen.
Eine geringere Quote hätte die einzelne Tonne teurer gemacht. »Ohne die Biotonne hätten wir die Gebühren sogar senken können. Mit der Biotonne aber bleiben sie gleich«, so Walch. »Es wird trotzdem keinerlei Erhöhung geben.« coho