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Um zwei Vorfälle in Traunreut ging es bei einer Verhandlung am Donnerstag am Amtsgericht. Foto: Frank Rumpenhorst/dpa

Mit dem Auto angefahren: Gericht verurteilt 56-jährigen Wirt

Bei einem Vorfall vor einem Lokal in Traunreut wurde ein 25-jähriger Mann verletzt – angeblich durch Schläge. Kurz darauf erlitt ein Gleichaltriger auf einem Parkplatz in der Nähe einer Bank einen Beinbruch. Offensichtlich wurde er von einem Auto angefahren. Den Tatverdächtigen für beide Attacken, einen 56-jährigen Wirt, verurteilte das Amtsgericht Traunstein mit Richter Michael Moker am Donnerstag zu sieben Monaten Freiheitsstrafe mit dreijähriger Bewährungszeit und einer Geldauflage von 1500 Euro an die Staatskasse. Außerdem entzog das Gericht dem Wirt die Fahrerlaubnis, frühestens in sechs Monaten kann er eine neue beantragen.


Staatsanwältin Salome Engelsberger warf dem Gastronomen vor, einem der Männer am Abend des 30. August 2020 mit der flachen Hand drei Schläge ins Gesicht versetzt zu haben. Der Geschädigte sei zu Boden gestürzt und habe sich mehrere Schürfwunden zugezogen. Die Männer hätten sich entfernt. Wenig später habe der Wirt mit seinem Pkw auf die beiden Männer zugesteuert, einer habe ausweichen können. Mit dem Vorderrad habe der Wagen das Bein des anderen Zeugen getroffen.

Im Krankenhaus Traunstein stellten die Ärzte am nächsten Tag einen Bruch am Unterschenkel des 25-Jährigen fest. Sechs Wochen Gips folgten. Die Staatsanwältin stufte die Taten in der Anklageschrift als vorsätzliche beziehungsweise versuchte und vollendete gefährliche Körperverletzung mit dem Auto ein.

Der 56-Jährige mit Verteidigerin Petra Behnisch aus Traunstein zur Seite schilderte, er habe gerade das Licht im Lokal ausgeschaltet, als er draußen ein Geräusch gehört habe. Zwei Männer hätten gegen Tische und Stühle getreten. Er habe sie beschimpft und die Polizei verständigen wollen. Wieder habe er Geräusche vernommen. Einer der Männer sei über das Stahlseil, mit dem er nachts die Möbel draußen sicherte, gestürzt. Die Leute hätten ihn beschimpft. Er habe sich mit dem Auto auf den Heimweg begeben, lediglich »das starke Licht« angemacht. Angefahren habe er niemand: »Sie waren mindestens 20 Meter weg. Ich habe niemand verletzt.«

Die Zeugen kamen an jenem Abend angetrunken aus einer Shisha-Bar. Auf der Straße stolperte einer der 25-Jährigen nach seinen Worten über »irgendwelche Tische«. Der Eigentümer eilte aus der Gaststätte. Der eine Zeuge sagte aus, er sei geschlagen worden und zu Boden gegangen, habe Schmerzen und Schürfwunden davongetragen. Beide gingen damals weiter.

Der andere Zeuge erinnerte sich, der Wirt sei ihnen über die Dr. Johannes-Heidenhain-Straße nachgefahren. An der Parkbucht einer Bank habe er, so der Zeuge, ein lautes Motorengeräusch gehört. Bei der Kollision des Wagens mit seinem Bein sei er hingefallen. Er sei aufgestanden und habe den Pkw mit seinem Handy fotografiert. Der Wagen sei rückwärts weg, habe gewendet und sei wieder auf sie zugekommen. Der 25-Jährige dazu: »Wir sind über den Zaun gesprungen.«

Durch den Beinbruch mit sechs Wochen Gips und drei Tagen stationär in der Klinik habe er seine Arbeitsstelle verloren und sich Geld für die Miete leihen müssen. Noch heute leide er unter Schmerzen, betonte der Nebenkläger, der keinen Anwalt mitgebracht hatte.

Staatsanwältin Salome Engelsberger gelangte im Plädoyer zu dem Fazit, der angeklagte Sachverhalt sei weitgehend erwiesen, abgesehen von einer versuchten, gefährlichen Körperverletzung mit dem Pkw an dem nicht verletzten Mann. Wegen vorsätzlicher sowie gefährlicher Körperverletzung sei eine zehnmonatige Freiheitsstrafe mit Bewährung und einer Geldauflage von 1500 Euro angemessen. »Wie kann man nach dieser Beweisaufnahme jemand schuldig sprechen«, stellte Verteidigerin Petra Behnisch in den Raum. Der Angeklagte sei den Männern nachgefahren, um sie zu stellen. Wegen zahlreicher Widersprüche, auch zum Kerngeschehen, seien die Aussagen der Zeugen nicht geeignet, den 56-Jährigen zu überführen. Ihr Mandant sei freizusprechen.

Richter Michael Moker konstatierte im Urteil, das Gericht habe den Zeugen vollen Glauben geschenkt. Es gebe »keine Hinweise, dass sie sich alles nur selber ausgedacht haben«. Ihre Angaben passten zusammen. Kleinere Widersprüche seien üblich. Für den nicht vorbestraften 56-Jährigen spreche die Vorgeschichte. Zu Lasten des Angeklagten gingen die erheblichen Verletzungsfolgen. Selbstverständlich könne die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden, erklärte der Vorsitzende. Eine derartige Tat verbiete jedoch, »weiterhin im Straßenverkehr unterwegs zu sein«.

kd

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