Zum einen hatte Straub vorgeschlagen, dass ein bisher nicht mit der Sache betrauter – und damit über jeden Verdacht erhabener – Sachverständiger der Technischen Universität München (TUM) nochmals ein völlig neues Gutachten zur Hochwassersituation in der Daxerau erstellen soll, um alle von den Anwohnern geäußerten Befürchtungen, das mit den Untersuchungen betraute Ingenieurbüro Aquasoli sei nicht neutral oder gehe von falschen Voraussetzungen aus, zu entkräften. »Aber egal, was dabei rauskommt, das muss dann von allen Seiten so akzeptiert werden.«
Gesamtbetrachtung aller Verhältnisse
Zum anderen solle das in einer Gesamtbetrachtung geschehen, das heißt, über die gesamte Fläche der Anwohner, der geplanten Bebauung und der künftig irgendwann möglichen weiteren »lockeren Bebauung« auf der Wiese von Architekt Wolfgang Lechner hinweg. Gesamtbetrachtung bedeutet aber auch, dass die Hochwassergefährdung nicht nur für Traun und Röthelbach, sondern auch für den Wildbach beim Schwober, das Oberflächenwasser vom Hochberg und das Grundwasser gemeinsam betrachtet wird. Auch mögliche Auswirkungen auf Unterlieger wie die Gemeinden Nußdorf und Altenmarkt sowie die Stadt Traunreut sollten nochmals betrachtet werden.
Dabei waren bei dem Ortstermin die Emotionen hochgekocht. Kern hatte sich zunächst dankbar gezeigt, »weil uns jetzt endlich wer zuhört«. Denn wie viele ihrer rund 50 Nachbarn hat sie »einfach Angst, wenn das Gelände um eineinhalb Meter aufgeschüttet wird, dass wir alle der Reihe nach absaufen«.
Immer noch keine Antwort auf die Haftungsfrage
Und wenn die Stadt vorher 13 Anläufe für Gutachten brauche, und darauf hingewiesen nur sage, die Gutachten seien alle schlüssig und nachvollziehbar, »dann frag ich mich, wer hat das bei der Stadt geprüft?« Das von den Anwohnern in Auftrag gegebene Gegengutachten interessiere keinen, es sei vom Wasserwirtschaftsamt nicht einmal geprüft worden. Alle Argumente seien von der Stadt einfach weggewischt worden. Und auf Kerns Frage, wer denn im Falle eines Falles für etwaige Schäden hafte, habe sie bis heute keine Antwort erhalten – auch nicht im Rahmen des Ortstermins.
Darauf entgegnete Oberbürgermeister Christian Kegel (SPD), die Stadt wäre nur haftbar, wenn sie ihrer Pflicht, Gutachten zu prüfen, nicht nachgekommen wäre, »aber wir sind dieser Pflicht genauso nachgekommen, wie das Wasserwirtschaftsamt und die Regierung von Oberbayern«.
Auf die Frage von Christian Hierneis (Grüne), warum denn der Grund für die Bebauung aufgeschüttet werden müsse, antwortete Bernhard Unterreitmeier vom Ingenieurbüro Aquasoli: »Da geht es vor allem um die höhengleiche Anbindung mit der Straße, das hat mit dem Hochwasserschutz nicht unmittelbar zu tun.«
Auch vor extremem Hochwasser geschützt
Aber wie von einer neuen Verordnung gefordert, wäre die Bebauung dadurch auch vor einem extremen Hochwasser geschützt. Er habe aber zuerst die Planung erhalten und sie dann überprüft, und nicht umgekehrt berechnet, was nötig wäre, damit die neue Bebauung auch vor extremem Hochwasser geschützt wäre.
Gutachten auch vom Landesumweltamt geprüft
Auf die Frage von Stephanie Schuhknecht (Grüne) vom Petitionsausschuss hin ergänzte er, das Grundwasser laufe um die Tiefgaragen herum und darunter durch, das sei nicht ungewöhnlich. Man habe den Einfluss von Oberflächen- und Grundwasser getrennt untersucht. Aber alle Gutachten seien sowohl vom Wasserwirtschaftsamt als auch vom Landesumweltamt überprüft worden.
Als erstes, so Anwohner Alexander Callegari, habe man Zweifel an der Neutralität des Planfertigers gehegt. Dann seien verschiedene Zweifel an den Gutachten und ihren Grundlagen aufgekommen. Unter anderem gehe der Gutachter von falschen Bodentypen aus, was Einfluss auf Wasserabfluss und Versickerung habe.
Gisela Sengl (Grüne) rief als örtliche Landtagsabgeordnete alle Beteiligten dazu auf, zur sachlichen Ebene zurückzukehren. Gutachten würden ja immer nur punktuell überprüft. Auch Miriam Renner vom Wasserwirtschaftsamt bestätigte, man gehe von den Bodentypen C und D aus »nach den Unterlagen, die uns vorliegen«.
»Bodentypen sind einer von 40 Parametern«
Unterreitmeier verdeutlichte, »die Bodentypen sind aber nur einer von 40 Parametern, die wir bei der Berechnung berücksichtigen«. Dabei seien die Bodentypen nur ein Orientierungswert, bei dem alle Gutachter mit den gleichen Karten arbeiteten. Im Übrigen habe der Gegengutachter unter anderem Fehler bei der Methodik gemacht.
Architekt Wolfgang Lechner meinte, im Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) sei auch seine Wiese als künftige Fläche für Wohnbebauung gedacht. »Mir fehlt da die städtebauliche Gesamtplanung. Was bedeutet die Aufschüttung für uns? Was passiert, wenn was passiert?« Das Wasser verbinde ihn mit seinen Nachbarn, »wir sitzen da alle im gleichen Boot«. So seien für ihn Fragen der Erschließung ebenso ungeklärt wie der Straßenunterhalt oder der Kanalbau. Und sein Anwalt Dr. Wolfgang Patzelt ergänzte, auch in juristischer Hinsicht sei es doch sinnvoll, keine vollendeten Tatsachen durch Baugenehmigungen zu schaffen, bis das Normenkontrollverfahren gegen den Bebauungsplan abgearbeitet sei.
»Das müssen Sie die Kollegen fragen«
Etwas sauer reagierte Oberbürgermeister Kegel auf die Frage von Christian Hierneis, wovor denn die Bürgermeister der Unterlieger Nußdorf, Traunreut und Altenmarkt so sehr Angst hätten, dass sie sich öffentlich gegen die geplante Bebauung aussprachen: »Das müssen Sie die Kollegen fragen, was sie da reitet.«
Straub erinnerte daran, dass der Landtag kein Weisungsrecht gegenüber der Stadt habe. Er riet zu einem runden Tisch mit allen Beteiligten, dem Investor, den Nachbarn, der Stadt, Wolfgang Lechner und eventuell auch den Unterliegern – »wär' das eine Lösung?« Kegel betonte, er könne das Ganze jetzt nur mit Verwaltung und Stadtrat besprechen. Dann müsse man weitersehen.
Nach Ostern geht's in die nächste Runde
In den Ausschüssen des Landtags wird nun nach Ostern der Fall nochmals behandelt. Danach ergeht voraussichtlich oben genannte Bitte offiziell an die Stadt Traunstein. Dann ist die entscheidende Frage, worauf sich der Stadtrat einigt – ob also ein erneutes Gutachten der TU München beauftragt und gegebenenfalls ein runder Tisch einberufen wird, oder ob die Stadt den Bebauungsplan wie bisher vorgesehen verabschiedet. coho