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Auch in Traunstein gilt künftig neues Baurecht: Eigentümer, die mehr als zehn ihrer Mietobjekte in Eigentumswohnungen umwandeln wollen, müssen dies von der Großen Kreisstadt genehmigen lassen. Foto: dpa

Künftig ist eine Genehmigung erforderlich bei Umwandlungen von mehr als zehn Miet- in Eigentumswohnungen

Traunstein – Wer in einem Haus in Traunstein mehr als zehn Miet- in Eigentumswohnungen umwandeln will, benötigt künftig eine Genehmigung der Stadt. Diese und andere gesetzlichen Veränderungen im Baurecht in Traunstein hat Bernhard Glaßl, der Leiter des Fachbereichs Baurecht im Rathaus, im Planungsausschuss des Stadtrats erläutert. Glaßl führte aus, dass die neue Regelung in Sachen Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Traunstein nur wenige Hauseigentümer betreffe.


In Geltungsbereich aufgenommen

Das Ministerium für Wohnen, Bau und Verkehr habe mitgeteilt, so Glaßl, dass beabsichtigt sei, die Stadt Traunstein in den Geltungsbereich der Verordnung nach Paragraf 250 Baugesetzbuch (BauGB) aufzunehmen, da sie als ein Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt anzusehen sei. Mit der Aufnahme in die Verordnung bedürfe die Umwandlung von mehr als zehn Miet- in Eigentumswohnungen einer Genehmigung durch die Stadt Traunstein. Und Glaßl erläuterte auch den Hintergrund: Mit dem Paragraf 250 BauGB habe der Gesetzgeber als Ziel ausgegeben, ein ausreichendes Angebot an bezahlbarem Wohnraum zu erhalten. In der Praxis bedeute die Neuregelung, wie Glaßl sie zusammenfasste, dass Hauseigentümer Mietwohnungen nur ausnahmsweise in Eigentumswohnungen umwandeln und verkaufen können. Viele Hauseigentümer werden laut Glaßl von der neuen, künftig nun auch in Traunstein geltenden Bestimmung nicht betroffen sein. In den 80er und 90er Jahren des vergangenen Jahrhunderts sei die Umwandlung vieler Miet- und Eigentumswohnungen ein »sehr großes Thema« gewesen. Mittlerweile bestehe kaum noch Bedarf. Größere Wohnblocks mit vielen Mietwohnungen seien vielleicht allein noch an der Eugen-Rosener-Straße oder auch in Haidforst vorhanden.

Karl Schulz (CSU) sprach in der Diskussion von einem »großen Eingriff in die Eigentumsrechte«. Der Inhaber von Mietwohnungen werde in seiner Entscheidungsfreiheit beeinträchtigt. Und Schulz meinte auch, dass diese Bestimmung, die nun auch in Traunstein gilt, vielleicht dazu führen werde, dass nun überhaupt keine Mietwohnungen mehr in Traunstein gebaut werden.

In der Landesbauordnung ist laut Glaßl weiter nach wie vor festgelegt, dass beim Bau von Windrädern ein Mindestabstand vom Zehnfachen ihrer Höhe zu Siedlungen eingehalten werden müsse. Der Gesetzgeber habe allerdings Einschränkungen verfügt. So gelte diese 10 H-Regel nun in sogenannten Vorrang- und Vorbehaltsflächen nicht mehr. Zweite Bürgermeisterin Burgi Mörtl-Körner wollte in diesem Zusammenhang wissen, welche Vorranggebiete in Traunstein bestehen. Oberbürgermeister Dr. Christian Hümmer (CSU) entgegnete ihr, dass fünf derartige Gebiete im Regionalplan stünden. Er sagte, dass der Regionale Planungsverband Südostoberbayern diese Ausweisungen vornehme. Hümmer berichtete, dass der Regionalplan werde im Moment überarbeitet werde.

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