Die Amtszeit läuft vom 01. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028. In der Regel finden nicht mehr als zwölf ordentliche Sitzungen pro Jahr statt. Nur in Einzelfällen sind zusätzliche Verhandlungstage notwendig. Grundsätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, Jugendschöffen für diese Tätigkeit freizustellen. Die Termine für die ordentlichen Sitzungen werden üblicherweise vor Ende des Jahres für das Folgejahr mitgeteilt. Wer sich als Jugendschöffe bewerben möchte, muss zwischen 25 und 69 Jahre alt sein, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen sowie ausreichende Sprachkenntnisse. Außerdem muss er seinen Wohnsitz im Landkreis Traunstein und Erfahrung in der Jugenderziehung, sei es als Eltern, Ausbilder oder in der Jugendarbeit haben.
Als Jugendschöffe leisten Sie einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft, indem Sie die Demokratie stärken und sich an der Rechtsprechung beteiligen. Deswegen suchen unsere Gerichte alle fünf Jahre engagierte Menschen – unabhängig von Bildungsgrad oder Geschlecht. Vielfalt und Repräsentation unserer Gesellschaft zählt hier. Beim Landratsamt Traunstein sind mittlerweile schon einige Bewerbungen eingegangen. Wer sich für das Amt interessiert, hat noch bis 17. Februar Zeit, seine Unterlagen abzugeben.
Das Bewerbungsformular finden Sie online auf der Seite des Jugendamtes unter www.traunstein.com (Stichwort Jugendschöffen). Bei Rückfragen steht Ihnen Frau Beilhack, telefonisch unter 0861/58-579 oder per E-Mail an Andrea.Beilhack(at)traunstein.bayern, gerne zur Verfügung.
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