Im Rahmen der Fahndung konnten durch die eingesetzten Beamten zwei Jugendliche festgestellt werden, deren Erscheinungsbild auf die bekannte Täterbeschreibung passte.
Mit einer Durchsuchung nach dem vermeintlichen Diebesgut zeigten sie sich nicht einverstanden. Einer der beiden Jugendlichen, ein 17-Jähriger aus dem südlichen Landkreis Traunstein, leistete gegen die polizeilichen Maßnahmen Widerstand. Letztlich stellte sich bei der Durchsuchung heraus, dass er zwar nicht das Diebesgut bei sich hatte, dafür aber einige Gramm Marihuana.
Die Eltern des Jugendlichen wurden verständigt und sein Kinderzimmer nach weiteren Betäubungsmitteln durchsucht. Ihn erwartet eine Strafanzeige wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. Zudem wird die Führerscheinstelle verständigt und entscheidet über die Fortführung des bereits begonnenen Führerscheins.