Das Landgericht Traunstein unter Vorsitzendem Richter Erich Fuchs verurteilte den voll geständigen 36-Jährigen am heutigen Montag zu einer Freiheitsstrafe von insgesamt sieben Jahren.
Das Strafmaß war für den Angeklagten bereits zuvor absehbar: Hätte die Staatsanwaltschaft doch eine Haftstrafe zwischen neun und zehn Jahren gefordert. Allerdings zielte der Verteidiger zu Beginn der Verhandlung auf eine Einigung der Parteien ab. Im Falle eines Geständnisses wollte er für seinen Mandanten eine vierjährige Freiheitsstrafe erzielen, die Staatsanwaltschaft forderte neun bis zehn Jahre.
Das Gericht stellte dem 36-Jährigen schließlich eine Gesamtstrafe von zwischen sechs Jahren und drei Monaten sowie sieben Jahren und sechs Monaten in Aussicht – für den Fall, dass er mit einem Geständnis den Opfern weitere Aussagen und ein Wiedersehen vor Gericht erspart.
Der 36-jährige Angeklagte gestand die ihm zu Lasten gelegten Taten. Darunter die Vergewaltigung einer 24-jährigen Frau im Frühjahr 2016 nahe der "Brunner Anlage" in Traunstein. Ebenfalls überfallen hatte er Ende 2015 eine 35-Jährige, die zu Fuß vor einem Nachtlokal in Traunstein unterwegs war. Augrund ihrer Gegenwehr ließ er allerdings von ihr ab und flüchtete. Ein drittes Vergewaltigungsdelikt beging der Mann in Kempten.
red