Traunstein/Altötting – Nachdem bereits die Staatsanwaltschaft Traunstein im Mai diesen Jahres die Ermittlungen hinsichtlich der Substanz PFOA in der Chemie-Industrie im Landkreis Altötting eingestellt hatte, gelangt nun auch die Generalstaatsanwaltschaft München zum gleichen Ergebnis: Es lagen und liegen keine strafbaren Handlungen vor.
Bereits im Mai 2019 hatte die Staatsanwaltschaft Traunstein die auf mehrere Strafanzeigen hin aufgenommenen Ermittlungen wegen des Einsatzes der PFOA-Substanz im Landkreis Altötting eingestellt. Ein strafbares Verhalten konnte nicht nachgewiesen werden.
Dagegen haben sich drei betroffene Bürger beschwert. Diese Beschwerden hat die Generalstaatsanwaltschaft München nun abgelehnt und damit die Einstellung der Ermittlungen bestätigt. Dabei ist sie der rechtlichen Begründung der Staatsanwaltschaft Traunstein gefolgt.
Die Entscheidungsträger der tätigen Chemieunternehmen hätten sich laut Angaben der Behörde mit dem Einsatz von PFOA nicht strafbar gemacht, da dies verwaltungsrechtlich genehmigt war. Daneben sei auch eine Strafbarkeit von Mitarbeitern des Landratsamts Altötting, insbesondere wegen fahrlässiger Körperverletzung, nicht belegbar.
Die Beschwerdeführer hatten in diesem Zusammenhang die Richtigkeit des eingeholten Behördengutachtens angezweifelt. Objektive Anhaltspunkte für Zweifel an diesem Gutachten hätten sich jedoch nicht ergeben. Das Gutachten bestätigt, dass es zu einer Kontamination der Umwelt und zu einer Belastung von Menschen gekommen ist. Jedoch könne nicht bewiesen werden, dass dadurch eine konkrete gesundheitliche Gefährdung oder Schädigung hervorgerufen wurde.
Vor diesem Hintergrund sei auch nicht nachweisbar, dass die erstmals im Rahmen der Beschwerden nur allgemein geschilderten Gesundheitsbeeinträchtigungen tatsächlich durch das PFOA hervorgerufen wurden. Eine Pflichtverletzung sei auch nicht wegen einer verspäteten Reaktion des Landratsamts nachzuweisen.
Darüber hinaus existieren keine konkreten Grenzwerte für PFOA im Trinkwasser. Die Behörden haben im Jahr 2006 Hinweise auf eine Boden- bzw. Grundwasserverunreinigung erhalten und noch im gleichen Jahr entsprechende Untersuchungen eingeleitet. Nach Eingang der Ergebnisse wurde der Einsatz von PFOA im Jahr 2008 beendet – unabhängig davon, dass in der Europäischen Union PFOA erst ab 2020 nicht mehr hergestellt oder in den Verkehr gebracht werden darf.
red/Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Traunstein