Der Vorfall ereignete sich am Nachmittag des 15. November 2021 in einer Spielhalle an der Adolf-Kolping-Straße. Gegen 16.50 Uhr informierte ein Passant per Notruf 110 über einen sich verdächtig verhaltenden, mit einem Messer bewaffneten Mann. Die Einsatzzentrale entsandte Polizeistreifen der Polizeiinspektion Mühldorf, der Zentralen Ergänzungsdienste Traunstein und der Bundespolizei. Die Beamten beo-bachteten, wie der Verdächtige gegen 17.10 Uhr eine Spielhalle betrat.
In der Spielothek bedrohte der Beschuldigte eine Angestellte mit dem Küchenmesser, zwang sie, sich hinzuknien und sagte, er werde »heute sterben«. Er nahm die Frau in den Schwitzkasten, hielt ihr das Messer an den Hals und begleitete sie kurz darauf bis zur Damentoilette. Ein Gast hatte das gefährliche Geschehen bemerkt und wollte beherzt eingreifen. Als der Besucher den 35-Jährigen von hinten entwaffnen wollte, stach der Täter unvermittelt hinter sich. Der wuchtige Stich traf den Bauch des 42-Jährigen.
Polizisten zogen die Schusswaffen
Angesichts der Polizeikräfte packte der 35-Jährige die aus dem Sanitärraum wieder herausgekommene Angestellte, setzte ihr das Messer erneut an den Hals und ging mit ihr zum Eingang der Spielhalle. Dort näherten sich vier Polizeibeamte, drei von ihnen mit gezogener Schusswaffe beziehungsweise Taser in der Hand. Kurz darauf konnte der 35-Jährige überwältigt werden. Seither befand er sich in vorläufiger Unterbringung in einer Fachklinik.
Die Beamten leisteten dem schwer verletzten 42-Jährigen Erste Hilfe und riefen Notarzt sowie Rettungsdienst. Der Waldkraiburger wurde stationär in das Krankenhaus Mühldorf eingeliefert. Nach einer Operation bestand keine Lebensgefahr mehr. Die Geisel hatte einen Schock erlitten und musste von einem Kriseninterventionsteam betreut werden.
Gemäß Staatsanwaltschaft litt der zuletzt in Mühldorf wohnende, deutsche Staatsangehörige damals an einem akuten Krankheitsschub mit Verfolgungswahn. Für die Straftaten – Geiselnahme, versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzungen – könne er wegen Schuldunfähigkeit nicht bestraft werden.
kd