Mit einem Schreiben fragen nun die damals beteiligten Landtagsabgeordneten Stephanie Schuhknecht (Grüne) und Dr. Karl Straub (CSU) vom Petitionsausschuss des Landtags, Christian Hierneis (Grüne) vom Umweltausschuss des Landtags sowie Gisela Sengl (Grüne) als Landtagsabgeordnete aus dem Landkreis Traunstein nach, was denn aus dem Gutachten geworden ist.
Sehr unterschiedliche Ansichten
In dem Schreiben ist die Rede von sehr unterschiedlichen Ansichten zur getroffenen Übereinkunft. »Wir, die unterzeichnenden Abgeordneten, sind der Ansicht, dass die Übereinkunft darin bestand, dass ein neues Gutachten erstellt werden solle (so auch Pressemeldungen nach dem Ortstermin), das nicht nur die Fläche des Bebauungsplans, sondern den gesamten Raum der Daxerau inklusive der Bestandsbauten und auch unter Berücksichtigung einer künftig möglichen Bebauung im Süden gemäß ISEK betrachtet, und das die beim Ortstermin angesprochenen Probleme bis hin zu den Auswirkungen auf die Unterlieger der Traun intensiv untersuchen sollte. Tatsächlich gab es seitens verschiedener Teilnehmer andere Wahrnehmungen, die nur von einer Überprüfung der bisherigen Gutachten ausgehen.«
Die bisherigen Fragen zur Überprüfung der bestehenden Gutachten seien »aus unserer Sicht jedoch nicht ausreichend, eine umfassende Bewertung zu erzielen, wie sie Konsens beim Ortstermin war.« Deshalb hätte man gern die aktuellen Fragestellungen und appelliere, falls nicht schon geschehen, nachfolgende Fragen aufzunehmen.
So wollen die Abgeordneten wissen, ob durch die geplante Bebauung Daxerau der Grund-, Hoch- und Niederschlagswasserabfluss und die Wasserspiegellagen so verändert werden, dass für die Anwohner Nachteile entstehen und welche Auswirkungen, auch bei Hochwasser (HQ-100 und HQ-extrem), zu erwarten sind. Auch wie diese vermieden werden können, wollen sie wissen. Weiter fragen sie nach Auswirkungen einer (späteren) Bebauung der gesamten Fläche der Daxerau, also auch der noch nicht überplanten Wiese von Architekt Gerhard Lechner.
»Wie verändert sich der Umfang des Retentionsraums in der Daxerau und welche Folgen sind daraus zu erwarten? Wo wird eventuell zerstörter Retentionsraum ausgeglichen? Wie wurden/werden die in der Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamts Traunstein vom 5. Dezember 2017 angesprochenen offenen Fragen beantwortet?«
Weiter fragen sie nach Auswirkungen der unterschiedlichen Bodenbeschaffenheiten auf die Bebauung, die im Erläuterungsbericht zwar aufgezählt, deren hydrologische Auswirkungen aber nicht dargestellt seien. Auch nach Auswirkungen der geplanten Bebauung auf Fließverhalten und -geschwindigkeit der Traun für die Unterliegerkommunen Nußdorf, Traunreut und Altenmarkt und einer zunehmenden Hochwassergefährdung durch eine veränderte Oberflächen- und Grundwassersituation sowie Gegenmaßnahmen fragen sie. Und sie wollen wissen, inwieweit das LfU in die Planungen einbezogen ist. »Werden die Datengrundlagen und Standardverfahren des LfU angewendet?«
Auf die Frage des Abgeordneten Christian Hierneis, warum der Grund für die Bebauung aufgeschüttet werden müsse, habe damals Bernhard Unterreitmeier vom Ingenieurbüro Aqua- soli geantwortet, dass es vor allem um die höhengleiche Anbindung mit der Straße gehe, »das hat mit dem Hochwasserschutz nicht unmittelbar zu tun.«
Demgegenüber werde im Hydrotechnischen Gutachten (Gesamtbericht) des Ingenieurbüros Aquasoli dargestellt: »Die nachfolgende Abbildung zeigt die Hochwassersituation HQ-extrem am Röthelbach unter Berücksichtigung der geplanten Bebauung Daxerau. Die geplante Bebauung wird in Bezug zur bestehenden Kreisstraße TS 29 ca. 30 cm höher errichtet. Der Hochwasserabfluss entlang der Kreisstraße TS 29 weist eine mittlere Wassertiefe von 10 bis 15 cm auf. Durch die Erhöhung der Bebauung gegenüber der Kreisstraße wird die Bebauung nicht überflutet.«
Dieser Aussage nach habe die Aufschüttung durchaus etwas mit dem Hochwasserschutz zu tun, reklamieren die Abgeordneten und stellen weitere Fragen, etwa die nach der Gefahr, dass durch die Aufschüttung die dann tiefer liegende Bebauung umso mehr vom Hochwasser betroffen ist. Die gesamte Wassermenge, die sich vorher auch über den nun aufgeschütteten Bereich verteilen konnte, fließe ja dann in die bestehende Bebauung ab, zumal die Kreisstraße offenbar ebenfalls höher liege.
Müsste Lechner-Wiese auch aufgefüllt werden?
»Wie verhielte es sich insoweit mit einer Bebauung im Süden der Daxerau gemäß ISEK? Müsste dort dann ebenfalls aufgefüllt werden und welche Folgen hätte dies für die dann tiefer liegende Bestandsbebauung? Wie würde das Wasser schadlos abgeleitet werden können?«
Insofern sehe man im vorliegenden Gutachten einen Widerspruch, da sich der Abfluss der Annahme nach auf die höher gelegene Kreisstraße TS 29 konzentrieren soll, anstatt in die tiefer gelegene, bereits bestehende Bebauung abzufließen. »Wie lässt sich dieser Widerspruch auflösen?«
OB Christian Kegel sagte auf Nachfrage, er wolle dem Gutachten von Prof. Markus Disse der TU München nicht vorgreifen. Er selbst werde sich erst wieder öffentlich dazu äußern, wenn das Gutachten auch in den Gremien des Stadtrats öffentlich behandelt werde. coho