Zwei Bomben auf gleichem Grundstück in weniger als zwei Wochen: Stadt will Aufklärung und Prüfung
Bereits am Dienstag hat Oberbürgermeister Dr. Christian Hümmer erklärt, dass die Stadt das Räumkonzept des Bauträgers nochmals prüfen und hinterfragen werden. »Wir haben das bisherige Konzept noch einmal auf den Prüfstand gestellt«, teilte der OB nun am Mittwochnachmittag mit. Weiterhin erklärt er: »Sämtliche gesetzlichen Vorgaben wurden vorschriftsmäßig eingehalten. Zusätzlich habe ich angeordnet, dass die noch nicht geräumte Restfläche nochmal zusätzlich sondiert wird.«
Derzeit läuft die vor Baubeginn übliche sogenannte »Kampfmittelberäumung gemäß baufachlicher Richtlinie«. Ein Spezialteam eines staatlich zugelassenen Kampfmittelspezialisten untersucht das Gelände, um mögliche Sprengkörper zu entdecken und die Entschärfung einleiten zu können. Verantwortlich für diese Untersuchungen ist der Bauträger, der seiner Pflicht auch nachgekommen ist und die Überprüfungen auch weiterhin fortsetzt.
Um die Vorgehensweise möglichst anschaulich zu erläutern, hat die Stadt Traunstein zehn häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit den Bombenfunden und der Entschärfung beantwortet.
1. Wurde das Gelände vor Start der Bauarbeiten nicht genau untersucht?
Das gesetzlich vorgegebene Verfahren wurde exakt eingehalten. Eines muss an dieser Stelle zudem klargestellt werden: Die Bauarbeiten haben noch nicht begonnen. Für Verdachtsflächen wie diese gibt es ein exakt festgelegtes Vorgehen, das der Bauträger einhalten muss: Erkunden der möglichen Belastung durch Sprengkörper, Abschätzen der Gefahr, Konzepterstellung für die Räumung und abschließend die Räumung.
In diesen Tagen sondiert ein Team des Kampfmittelräumdiensts das Gelände, um mögliche Sprengkörper entdecken und unschädlich machen zu können. Der Bauträger befindet sich derzeit also in der letzten Phase, der Räumung der Baustelle von Sprengkörpern. Die Räumung eines Grundstücks kann sich über mehrere Tage hinziehen.
Hinzu kommt, dass das Gelände aufgrund der Entsorgung von Müll, Schrott und Unrat nach dem Zweiten Weltkrieg elektromagnetisch gestört ist. Die Untersuchungsgeräte schlagen deshalb ständig an. Dies hat zur Folge, dass man jedem einzelnen Verdacht nachgehen muss.
2. Warum wurde nach dem ersten Fund kein Baustopp verfügt?
Es kann kein Baustopp verfügt werden, wenn keine Bauarbeiten stattfinden. Die Sondierung durch den Kampfmittelräumdienst ist essentiell, um das Gelände später sicher bebauen und jedes Risiko für die Bürgerinnen und Bürger ausschließen zu können.
3. Warum werden nicht alle Bomben gleichzeitig entschärft?
Die Gefahr, die von einer Bombe mit intaktem Zünder ausgeht, ist zu groß. Jeder gefundene Sprengkörper muss zur Sicherheit aller unmittelbar entschärft werden. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben.
4. Wann wird nach einem Fund die Öffentlichkeit informiert?
Wird der Kampfmittelspezialist fündig, werden sofort der Kampfmittelräumdienst, die Polizei, die Stadt als Sicherheitsbehörde und der Eigentümer des Grundstücks informiert. Innerhalb weniger Minuten kommen alle Einsatzkräfte in der Einsatzzentrale zusammen, um das weitere Vorgehen abzustimmen. Unmittelbar danach wird die Öffentlichkeit informiert und über den Ablauf der Entschärfung samt Evakuierung in Kenntnis gesetzt.
5. Warum wird nicht jeder Einzelne persönlich über die Evakuierung informiert?
Im Falle eines Bombenfundes ist es entscheidend, so schnell wie möglich zu handeln, um eine Gefahr für die Bürger auszuschließen. Für die Information der Bevölkerung nutzen die Stadtverwaltung und die Polizei alle Kanäle, die ihnen zur Verfügung stehen: Radio, Zeitung, Internet und soziale Medien. Zudem weisen die Einsatzkräfte mit Lautsprecherdurchsagen auf die Evakuierung hin.
In der Kürze der Zeit ist es leider nicht möglich, jeden Einzelnen vorab zu kontaktieren. Deshalb ist auch die Solidarität der Bürger gefragt, die ihre Nachbarn informieren, die keinen Zugang zum Internet oder einem Radio haben.
6. Waren ich oder mein Haus in Gefahr?
Die Einsatzkräfte haben die Gefahr für jeden Einzelnen so gering wie möglich gehalten, indem sie das Gebiet rund um die Bombe evakuiert haben. Die Entschärfung selbst lag in den Händen eines erfahrenen Sprengmeisters.
7. Was ist mit weiteren Bauvorhaben in diesem Gebiet?
Die Stadtverwaltung Traunstein wird jedes Bauvorhaben, das auf einem möglicherweise belasteten Grundstück geplant ist, ausschließlich mit umfangreichen Auflagen genehmigen und eine Kampfmittelvorerkundung fordern – so wie es auch bei diesem Projekt der Fall war.
8. Wann ist die Erkundung des Grundstücks abgeschlossen und die Gefahr gebannt?
Bisher wurden bereits 80 Prozent der Fläche untersucht. Da bereits zwei Bomben gefunden wurden, geht die Erkundung nun langsamer und vorsichtiger vonstatten. Um jede Gefahr ausschließen zu können, wird das noch nicht untersuchte Gebiet zudem gründlicher untersucht. Ein genauer Zeitpunkt kann daher nicht genannt werden.
9. Wer bezahlt die Evakuierung und die Entschärfung?
Der Grundstückseigentümer muss alle Kosten bis zum Zeitpunkt des Fundes einer Bombe tragen. Die Kosten für die Evakuierung und Absicherung muss die Stadt Traunstein übernehmen. Die Entschärfung durch den Kampfmittelräumdienst sowie die Beseitigung bezahlt der Freistaat Bayern.
10. Welche Konsequenzen haben die Vorfälle für den Bauträger?
Der Bauträger muss gesichert nachweisen können, dass das Gelände vollständig von möglichen Sprengkörpern befreit ist. Erst im Anschluss kann er mit den eigentlichen Bauarbeiten beginnen. Zudem muss er, wie bereits erläutert, die für die Sondierung entstehenden Kosten tragen.
Unsere bisherige Berichterstattung:
red/Pressemitteilung der Stadt Traunstein