Städte und Gemeinden sind insbesondere über das Ladenschlussgesetz ermächtigt, mittels Rechtsverordnung zu bestimmen, dass Geschäfte aus Anlass von Märkten, Messen und ähnlichen Veranstaltungen an jährlich höchstens vier Sonn- und Feiertagen jeweils für maximal fünf Stunden geöffnet sein dürfen.
Die entsprechende Rechtsverordnung darf allerdings nur solche Veranstaltungen berücksichtigen, die im Verhältnis zur Einwohnerzahl einen beträchtlichen Besucherstrom auslösen.
Die Stadt Traunstein hat von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht. Zum Beispiel mit Blick auf den Ostermarkt und die Rosentage erlaubt sie den Geschäftsleuten am »Lindl-Sonntag« beziehungsweise am dritten Sonntag im Juni ihre Läden aufzusperren. Auch hat sie den Flohmarkt zum Anlass genommen, den »Blattl-Sonntag« am vierten Sonntag im Oktober zu genehmigen. Festgelegt ist alles in der »Verordnung der Stadt Traunstein über die Offenhaltung von Verkaufsstellen an bestimmten Tagen«.
Wegen der Corona-Pandemie ist nun jedoch vieles ganz anders. Die Bestimmungen zur Eindämmung der Pandemie machen es dem Verein »Traunstein erleben« unmöglich, heuer einen Flohmarkt – mit vielen Ständen und dann vor allem auch mit zahlreichen Besuchern – zu veranstalten. Und so wäre kein Anlass für die Stadt gegeben, zu bestimmen, dass die Geschäfte am »Blattl-Sonntag« aufmachen dürfen.
Um trotzdem die Genehmigung für die Öffnung der Geschäfte am 24. Oktober zu bekommen, hatte sich Thomas Miller, der Vorsitzende von »Traunstein erleben«, im September an die Stadtverwaltung gewandt. Er beantragte, zur Durchführung des »Blattl-Sonntags« die Verordnung der Stadt dahingehend zu verändern, dass als Rechtsgrundlage für die Offenhaltung der Geschäfte künftig nicht mehr – wie bisher – der Flohmarkt, sondern stattdessen der Jahrmarkt dient, den die Stadt veranstaltet.
Mit seinem Anliegen stieß Miller nun im Stadtrat auf offene Ohren. »Wir wollen den 'Blattl-Sonntag' auf jeden Fall ermöglichen«, betonte Oberbürgermeister Dr. Christian Hümmer (CSU). Wie vom Vorsitzenden von »Traunstein erleben« beantragt, beschloss das Gremium bei einer Gegenstimme von Dennis Holl (SPD/Die Linke), die Verordnung zu ändern. Holl begründete sein Nein nicht.
Nach der Änderung der Verordnung ist der »Blattl-Sonntag« jetzt gesichert: Die Geschäfte sind am 24. Oktober von 12 Uhr bis 17 Uhr geöffnet.
pü