Da die dort angetroffenen sieben Personen keinen triftigen Grund für ihren Aufenthalt außerhalb ihrer Wohnungen nennen konnten, erwarten sie nun jeweils eine Anzeige nach dem Infektionsschutzgesetz. Zusätzlich liegt ebenfalls ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung mit einem Bußgeld von 100 € vor.
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