Das Amtsgericht Traunstein verhängte gegen den in mehreren Ländern einschlägig vorbestraften Mann wegen Diebstahls und Sachbeschädigung in jeweils drei Fällen eine Freiheitsstrafe von 14 Monaten ohne Bewährung.
Einen Bürocontainer in Grassau suchte der Angeklagte Anfang Juni 2018 heim. Ihm fielen lediglich 70 Euro Bargeld in die Hände. Der Sachschaden summierte sich auf 100 Euro. Zudem hinterließ der Rumäne Genspuren. Der Abgleich der Polizei mit einem DNA-Treffer bewies die Täterschaft des 51-Jährigen.
Drei Wochen später drang er in einen alten Wohnwagen im rheinland-pfälzischen Wittlich ein. Er stahl ein Solarpanel, eine Taschenlampe und eine Karaoke-Box mit einem Gesamtwert von 180 Euro. Der Sachschaden betrug 200 Euro. Auch hier wurden dem Dieb seine DNA-Spuren zum Verhängnis.
Den dritten Einbruch beging er am 3. Mai 2019 in Höslwang. Mit Hilfe eines Maurerhammers gelangte er in ein Gartenhaus, wurde dort aber von Zeugen überrascht. Ein Akkuschrauber und die gestohlenen Spirituosen hatten einen Wert von zusammen etwa 50 Euro. Fünfmal höher lag der Sachschaden mit 250 Euro. Die Eigentümer des Häuschens präsentierten der Polizei Innenaufnahmen, auf denen genau die Whiskey-Flaschen zu erkennen waren, die der Dieb bei sich trug. Seither saß der 51-Jährige in Untersuchungshaft. Er bat alle Geschädigten um »Vergebung« und beteuerte, er werde so etwas »kein einziges Mal wiederholen«.
»Notorischer Dieb«
Seine Delikte erklärte der Täter mit »Geldnot«. Er sei ein »guter Arbeiter«. Vor dem Fall in Grassau habe er drei Tage lang keinen Job gefunden gehabt. Aus den Vorstrafenlisten in Deutschland mit Verurteilungen in München und Passau, in Rumänien und Italien wurde jedoch deutlich: Der 51-Jährige ist ein notorischer Dieb und musste schon mehrere Gefängnisstrafen verbüßen.
Staatsanwältin Maria Riedl wollte wissen, ob er bei seinen diversen Reisen nach Deutschland hierzulande jemals ordentlich gearbeitet habe. Der 51-Jährige berichtete von »Schwarzarbeit in einer Pferdezucht«: »Ich habe aufgehört, weil mir die Arbeit zu hart war.« Außerdem sei er vor drei Jahren verletzt worden bei einem Autounfall, bei dem seine Frau gestorben ist.
Riedl plädierte auf eine Freiheitsstrafe von 17 Monaten ohne Bewährung. Strafschärfend wertete die Anklägerin neben den Vorstrafen die hohe Rückfallgeschwindigkeit: »Er zieht schon fast gewerbsmäßig durch das Bundesgebiet und begeht Einbruchsdiebstähle.« Die Schäden seien bisher nicht ersetzt worden.
Der Verteidiger, Miguel Moritz aus Traunstein, beantragte eine Freiheitsstrafe von unter einem Jahr und mit Bewährung. Sein Mandant sitze seit vier Monaten in Untersuchungshaft und sei ob der fehlenden Sprachkenntnisse besonders haftempfindlich. Das Geständnis spreche für eine positive Sozialprognose. Der 51-Jährige wolle nach Rumänien zurückkehren und sich um seine Mutter kümmern.
Im Urteil zeigte sich Richter Christopher Stehberger überzeugt, die Sozialprognose des Angeklagten sei keineswegs positiv: »Die Taten gleichen sich wie ein Ei dem anderen.« »Zur Abschreckung« sei eine Freiheitsstrafe unabdingbar. Den Haftbefehl hielt das Gericht aufrecht. Der 51-Jährige kündigte noch im Gerichtssaal an, er werde die Entscheidung anfechten. kd