Der 63-Jährige war im Herbst 2022 auf der Suche nach Sponsorengeldern für die Sportjugend. Über zwei Bekannte, die gute Erfahrungen mit »Investoren« in Italien gewonnen hatten, kam es zu einem Kreditvertrag über zehn Millionen Euro mit einem »indischen Investor«. Einzige Bedingung war eine 200.000 Euro teure Kreditausfallversicherung. Bei Übergabe des Betrags in bar in Mailand werde er die erste Million des Zehn-Millionen-Euro-Kredits sofort erhalten, wurde ihm schriftlich zugesagt. Er fuhr im Oktober mit 200.000 Euro in die Lombardei.
In Mailand erwarteten ihn zwei Unbekannte. Fremden wollte der Bayer das viele Geld aber nicht einfach im Freien aushändigen. Man einigte sich auf ein Lokal in der Nähe. Unter den kritischen Augen des Geschädigten wurden sowohl die 200.000 Euro als auch die mitzunehmende Million in einem Prüfgerät auf Echtheit gecheckt. Irgendwann wurde die Million aber ausgetauscht. Denn zuhause hatte der 63-Jährige nur mehr wertloses Papier in dem Karton.
Die zentrale Frage in diesem Prozess war: Fungierte der Angeklagte als Mittäter oder leistete er »nur« Beihilfe? Oberstaatsanwalt Dr. Martin Freudling war zur Mittäterschaft gelangt und forderte dafür sieben Jahre Haft. Auf Beihilfe stützten sich die Verteidiger aus München, Ricarda Lang und Andreas Müller. Sie hielten zweieinhalb Jahre Freiheitsstrafe für ausreichend.
Der Vorsitzende Richter umriss im Urteil, eine Tätergruppe in Italien befasse sich damit, »Menschen, die mit Geld ausgestattet sind und gleichzeitig einen großen Finanzierungsbedarf haben, nach Mailand zu locken«. Zwei Zeugen in Deutschland hätten die Vertrauensbasis geschaffen. Ziel der Gruppierung sei, »jemand zu finden, der bereit ist, mit Bargeld im Köfferchen nach Italien zu fahren und es dort irgendjemand zu geben. Das ist hanebüchen. Aber manche Leute glauben, es besser zu wissen.«
Beim Austausch des Geldes sei der Angeklagte dabei gewesen. Die Kammer habe nicht nachweisen können, dass er von Anfang an in das kriminelle Geschehen eingebunden war: »Aber er war bewusst beteiligt und nicht ahnungslos.«
Der Serbe spreche gut Deutsch, fuhr der Vorsitzende Richter fort. Deshalb sei er ausgewählt worden für die Übergabe. Zu den Genspuren des Angeklagten an einigen der falschen Noten und an der Schuhschachtel meinte Ziegler: »Das bedeutet, der Angeklagte hat beides angefasst.« Er habe jedoch laut Beweisergebnis nichts getan, den Geschädigten nach Italien zu locken.
Die Kammer habe die Einlassung, der 34-Jährige sei nur bei dieser einen Gelegenheit eingesetzt worden, nicht widerlegen können. Ziegler konstatierte: »Es stand Spitz auf Knopf, ob der Angeklagte Mittäter oder Helfer war. Zu seinen Gunsten haben wir auf die mildere Variante entschieden. Er hatte nicht die Tatherrschaft über den gesamten Plan.«
Zu Lasten des 34-Jährigen gehe der erhebliche Schaden, zu seinen Gunsten das Geständnis und die Leichtgläubigkeit des Geschädigten, »der bewusst ein hohes Risiko eingegangen ist. Das ist aber immer so bei Betrugstaten.«
Die Zweite Strafkammer ordnete keinen Wertersatz an. Denn der Angeklagte hatte bestritten, Geld bekommen zu haben und von »einer einmaligen Tat« gesprochen. Dazu hinreißen lassen habe er sich wegen Spielschulden. Das Gegenteil zu beweisen, sei nicht möglich gewesen, unterstrich Ziegler.
Die Auslieferungshaft nach der Festnahme Anfang Juli in Italien werde 1:1 auf die Freiheitsstrafe angerechnet. Den Haftbefehl hielt die Kammer aufrecht. Der 34-Jährige und seine Anwälte zeigten sich bereit, das Urteil zu akzeptieren. Oberstaatsanwalt Dr. Martin Freudling hingegen wollte zunächst noch keine Stellungnahme abgeben, ob er die Entscheidung anfechten wird.
kd