Wie Bürgermeister Hans-Peter Dangschat (CSU) herausstellte, sei das Thema Rückzahlungsbeiträge sehr komplex. Bei Vorauszahlungen auf den Beitrag für Straßenausbaubeitragsmaßnahmen, die vor dem1. Januar 2018 festgesetzt worden seien und bei denen eine endgültige Abrechnung bis Ende 2017 noch nicht stattgefunden habe, sei die Gemeinde gehalten, die sogenannte Vorteilslage bis Ende 2024 entstehen zu lassen und eine fiktive Abrechnung des endgültigen Betrages durchzuführen. Eine fiktive Abrechnung unterscheide sich inhaltlich nicht von der bis Ende 2017 praktizierten endgültigen Abrechnung. Der Unterschied der Bezeichnung rühre daher, dass eine endgültige Abrechnung nur auf Grundlage einer Satzung möglich sei, während bei einer fiktiven Abrechnung die Weitergeltung der Satzung für die Zwecke der Abrechnung fingiert werden müsse. Sobald alle für die Berechnung erforderlichen Unterlagen vorliegen, werde unter Zugrundelegung der gemeindlichen Satzung, die bis Ende 2017 galt, im Wesentlichen eine Summierung der beitragsfähigen Kosten vorgenommen. Hiervon werde dann der Gemeindeanteil abgezogen und anschließend die Restsumme auf die Grundstücke nach Maßgabe der Verteilungsregelung verteilt. Im Ergebnis entstehe hier für jedes Grundstück eine fiktive Beitragssumme. Diese entspreche der Summe, die auf das Grundstück entfallen wäre, wenn die gemeindliche Beitragssatzung weiter gegolten hätte.
Weiter heißt es in der Stellungnahme, sollte die Vorauszahlung die fiktive Beitragssumme (überzahlte Vorauszahlung) übersteigen, habe die Gemeinde dem Vorauszahlenden die Differenz auf Antrag und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu erstatten.
Wie Dangschat auf Nachfrage aus dem Gremium erklärte, könne eine Rückzahlung nur auf Antrag erfolgen. Der Antrag müsse in schriftlicher Form eingereicht werden. Die Möglichkeit einer Antragstellung bestehe bis Ende 2025. Auf Bitte von Matthias Bauregger (FW), sollen die betroffenen Straßen auf der Homepage der Stadt Traunreut veröffentlicht werden.
Zusammengefasst lauten die Antworten der Verwaltung auf die Fragen der L!Z-Gruppe wie folgt: Der überwiegende Teil der Straßenzüge wurde bereits berechnet und der restliche Teil muss auf jeden Fall innerhalb der gesetzlichen Frist, also vor dem 1. Januar 2025, erledigt sein. Nach den ermittelten Berechnungsunterlagen geht die Stadt aktuell von einer Rückzahlungssumme in Höhe von 135.000 Euro aus. Ergänzende Kosten, wie Verzugszinsen oder ähnliches, kommen auf die Stadt nicht zu, zumal von Gesetzes wegen weder eine Indexierung noch eine Verzinsung vorzunehmen ist. Die Stadt Traunreut bewege sich mit den Abrechnungen im gesetzlich vorgegebenen Zeitrahmen, heißt es abschließend.
ga