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So wird der Kaufpreis für ein Grundstück im Wohnbaugebiet Stocket errechnet. Es geht dabei um die Grundstücke, die im sogenannten Einheimischenmodell vergeben werden.

Stadtrat beschließt Vergabemodelle für künftige Bauherren

Traunreut – Der Traunreuter Stadtrat hat in seiner jüngsten Sitzung im nichtöffentlichen Teil die weitere Vorgehensweise für das Wohnbaugebiet »Stocket« beschlossen. Für die städtischen Grundstücke sind zwei Varianten zum Erwerb vorgesehen. Darüber informiert die Stadt Traunreut in einer Pressemitteilung.


»Jetzt kann es endlich losgehen. Die Baubewerber warten schon lange darauf, wie es weitergeht. Ich freue mich, dass wir gemeinsam Modelle entwickelt haben, die es vorrangig Familien ermöglichen, sich ein Eigenheim zu schaffen. Auch das Thema Ehrenamt spielt für uns eine große Rolle bei der Bewertung, da hier auch auf das Gemeinwohl gesetzt wird«, sagte Bürgermeister Hans-Peter Dangschat.

Grundvoraussetzung für eine mögliche Bewerbung für ein Grundstück ist die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren, welches Anfang 2021 durchgeführt wurde. Antragsberechtigt sind volljährige Personen, Alleinstehende, Alleinstehende mit minderjährigen Kindern und Paare. Bei der Vergabe nicht zugelassen werden Bewerber, die bereits ein bebaubares Grundstück in Traunreut besitzen; gleiches gilt für bereits bebaute Grundstücke und zu Wohnzwecken geeignete Erbbaurechtsgrundstücke. Eigentumswohnraum in der Stadt Traunreut führt hingegen nicht zum Ausschluss.

Die Vergabe der städtischen Baugrundstücke erfolgt in zwei Modellen. Die im südlichen und westlichen Randbereich liegenden Parzellen werden über ein sogenanntes Bieterverfahren verkauft. Aufgrund der exponierten Lage können hierfür maximal zwei Gebote auf Basis des ermittelten Quadratmeterpreises aus dem Wertgutachten abgegeben werden.

Auf Grundlage der möglichen Kriterien des EU-Einheimischen Modells entwickelte das Gremium für die übrigen Grundstücke ein Sozial- und Familienmodell mit Punktebewertung. In dieser Punktematrix erhalten Paare bzw. Lebenspartnerschaften zehn Punkte, Alleinstehende mit Kind ebenfalls zehn Punkte. Für Kinder unter 18 Jahren werden 25 Punkte je Kind gewertet. Es kann eine Maximalpunktzahl von 75 Punkten erreicht werden. Wer sich ehrenamtlich engagiert, erhält pro vollem Jahr der Tätigkeit zwei bis maximal zehn Punkte. Aus der Punktebewertung ergibt sich dann die Rangfolge für die Grundstücksvergabe. Bei Punktegleichstand entscheidet das Los.

Da Gemeinden laut der Gemeindeordnung verpflichtet sind, Vermögensgegenstände, wie Grundstücke, nur zu ihrem vollen Wert zu veräußern, muss für die Preisgestaltung der entsprechende Bodenrichtwert herangezogen werden. Ein Verkauf unter Wert ist dann zulässig, wenn in Erfüllung kommunaler Aufgaben insbesondere auch soziale Gesichtspunkte im Vordergrund stehen. Dies gilt auch bei der Schaffung von Wohnraum. Für die Rabattierung werden ähnliche Parameter wie bei der Punktebewertung herangezogen. Für ein vergünstigtes Grundstück dürfen Alleinstehende im Jahr nicht mehr als 90.000 Euro verdienen, bei Paaren sind es 180.000 Euro. Den höchsten Abzug von 15 Prozent erhalten Familien mit zwei Kindern; bei einem Kind entsprechend 7,5 Prozent. Für das Ehrenamt können pro vollem Jahr zwischen einem und fünf Prozent berücksichtigt werden. Daraus ergibt sich ein höchst möglicher Rabatt von 20 Prozent.

Eine weitere Vergünstigung ergibt sich aus der für alle Bewerber geltenden Bindefrist. Diese schreibt unter anderem vor, dass man das Grundstück selbst nutzen muss und nicht für gewerbliche Zwecke verwenden darf. Aufgrund der vorgegebenen Bindefrist von 15 Jahren ergibt sich ein Rabatt von 30 Prozent. Der tatsächliche Quadratmeterpreis kann erst nach Abschluss der Ausschreibungen genau errechnet werden.

Wie geht es für die Interessenten nun weiter? Alle Teilnehmer des Interessenbekundungsverfahrens erhalten in den nächsten Wochen die Informationen und Vorgaben zum Bewerbungsprozess. Voraussichtlich im Juni werden diese ausgewertet und anhand der Rangliste erfolgt über ein Notariat die Vergabe der Grundstücke. Im November/Dezember werden die Verkäufe notariell vorgenommen und im weiteren Verlauf ist 2023 der Baubeginn für die einzelnen Bauherren möglich.

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