Definiert wird die Wandhöhe in der Bayerischen Bauordnung (BayBO) als »das Maß von der natürlichen oder festgelegten Geländeoberfläche bis zum Schnittpunkt der Wand mit der Dachhaut oder der obere Abschluss der Wand.« Für Stocket war bislang festgelegt, dass sich die Wandhöhe an der Oberkante des natürlichen Geländes orientiert.
Wie Bürgermeister Hans-Peter Dangschat (CSU) nun in der Sitzung erklärte, sei bei einer Bauantragsstellung für ein Wohnhaus aufgefallen, dass sich das Gelände als einheitlicher Bezugspunkt nicht eignet. Das Gelände sei in seiner Höhe nicht einheitlich, was letztlich dazu führe, dass jedes Grundstück einen unterschiedlichen Bezugspunkt habe und die Häuser am Ende bei gleicher Wandhöhe doch unterschiedlich hoch ausfallen. Der Bebauungsplan müsse geändert werden.
Der Vorschlag lautete, die unteren Bezugspunkte mit den für alle Grundstücke festgelegten Höhenbezugspunkten gleichzusetzen. Dem schloss sich der Bauausschuss einstimmig an.
Michael Mollner (L!Z) wollte hierzu allerdings wissen, ob bezüglich der Wandhöhe bereits Anträge bei der Stadt eingegangen seien oder ob man sich noch »auf der grünen Wiese« befinde. Dangschat verneinte dies zwar, Christian Stoib (SPD) berichtete daraufhin allerdings, dass ihm das Problem bereits zugetragen worden sei. Teilweise bestehe ein Höhenunterschied von eineinhalb Metern, deshalb sei es ihm nicht verständlich, weshalb dies im Bebauungsplan nicht von Anfang an berücksichtigt worden sei.
Der Bauausschuss befasste sich auch mit einer Änderung des Bebauungsplans für das Gebiet zwischen Traunring, Permoserweg, Gerhart-Hauptmann-Straße, Marienstraße und Johann-Hinrich-Wichern-Straße. Hierzu hatten einige Träger öffentlicher Belange, unter anderem das Landratsamt Traunstein, die Deutsche Telekom und die Regierung von Oberbayern, noch Hinweise abgegeben, die der Bauausschuss einstimmig zur Kenntnis nahm.
»Zurzeit scheinbar sehr engagiert« – So lautete der Kommentar des Bürgermeisters zu den Aktivitäten der Nachbargemeinde Nußdorf. Bei gleich drei Vorhaben beteiligte Nußdorf die Stadt Traunreut als Nachbargemeinde und rief sie jeweils auf, Stellungnahmen abzugeben.
Im Einzelnen ging es um Änderungen der Bebauungspläne Sondermoning, Nußdorf und Waldhofstraße. Seitens der Stadt Traunreut – so der Beschlussvorschlag der Verwaltung – gibt es zu diesen Vorhaben keine Einwände. Diese Meinung teilte auch der Bauausschuss.
Der Traunreuter Stadtrat muss die Empfehlungen des Bauausschusses jetzt noch in der kommenden Woche in der öffentlichen Sitzung am unsinnigen Donnerstag, 16. Februar, um 17 Uhr absegnen.
ga