Die Immobilien KG aus Pittenhart hatte einen Antrag eingereicht, für das Vorhaben die Änderung der Bauleitplanung entsprechend zu genehmigen. Bei dem Grundstück handelt es sich um Konversionsflächen des Bahnhofsgeländes, die früher Teil des Bahnhofs Hörpolding waren und als Ladehof sowie als Güterverkehrsanlage dienten. Nach Angaben der Antragsteller wurden die Flächen zuletzt 2021 durch die Deutsche Bahn als Lagerflächen ausgebaut, befestigt und genutzt. Im Oktober vergangenen Jahres wurde das gesamte Bahngelände in einem Bahnwidmungsverfahren durch das Eisenbahn-Bundesamt freigestellt. Insofern obliegt die Planungshoheit wieder der Stadt Traunreut.
Auf diesen jetzt frei gewordenen Flächen an der B 304 sollen jetzt gewerbliche Flächen entwickelt werden. Ein konkretes Vorhaben besteht nach Angaben des Antragstellers nicht. Es lägen aber schon Anfragen von Interessenten vor. Nach den Vorstellungen des Antragstellers könnten auf der südlichen Gewerbefläche, die besser angebunden sei, überwiegend Gewerbebauten mit Satteldächern entstehen. Überwiegend Lagerflächen, Gewerbebauten nur im südlichen Drittel, angrenzend an die Bestandsbebauung, wären auf der nördlichen Fläche vorstellbar. Weiter heißt es, dass eine Bebauung im nördlichsten Bereich wegen Biotop- und Artenschutz sowie wegen des Hochwasserschutzes nicht in Frage käme.
Die Antragsteller könnten sich Gewerbenutzungen wie Produktionshallen, Werkhallen, Lagerhallen, Garagen, eine Tankstelle aber auch Lagerflächen gegebenenfalls mit Gleisanschluss zum Verladen von Gütern auf die Schiene vorstellen. Aber auch Bürogebäude, Verwaltungsgebäude, ein Fast-Food-Restaurant oder einen Getränkemarkt.
Die Stadtverwaltung hatte bereits im Vorfeld der Entscheidung, dass der Stadt Traunreut wieder die Planungshoheit für die Grundstücke zugesprochen werde, bei den wichtigsten Behörden hinsichtlich einer Nachfolgenutzung angefragt. Dabei habe sich herausgestellt, dass der südliche Bereich überwiegend als an den Ortsteil Hörpolding angebunden eingestuft werde, heißt es in einer Stellungnahme der Bauverwaltung. Eine künftige Nutzung mit Gebäuden sei hier nicht ausgeschlossen. Hingegen sei der nördliche Bereich kritischer beurteilt worden. Hier wurde von den Behörden ein Zusammenwachsen von Hörpolding und Sankt Georgen befürchtet.
Die Verwaltung hatte deshalb vorgeschlagen, dem Antrag zu entsprechen und den Bereich als Gewerbefläche auszuweisen. Auf der südlichen Fläche sowie auf dem Teil der nördlichen Fläche könnte eine Bebauung mit begrenzter Höhe festgesetzt werden. Das nördliche Areal sollte nur als Lagerfläche festgesetzt werden. Die vom Antragsteller möglichen Nutzungen wie eine Tankstelle, ein Fast-Food-Restaurant und ein Getränkemarkt werden von der Verwaltung an diesem Standort als ungeeignet gesehen. Deshalb sollten Einzelhandelsbetriebe, Tankstellen und Vergnügungsstätten grundsätzlich ausgeschlossen werden.
Wie der Diskussion zu entnehmen war, gibt es noch viele offene Fragen, was den Immissionsschutz oder die Abstandsflächen betreffen, die im Laufe des Verfahrens nachgewiesen werden müssen.
Einig waren sich die Mitglieder des Bauausschusses aber darin, dass im nördlichen Bereich keine Gebäude entstehen sollten. Deshalb wurde der Beschlussvorschlag der Verwaltung aufgesplittert: Der Vorschlag, alle 15 Grundstücke in die Bauleitplanung mit aufzunehmen, wurde mit 7:4 Stimmen abgelehnt. Der zweite Beschlussvorschlag, nur die südliche Fläche als Gewerbegebiet festzusetzen, wurde einstimmig beschlossen. Ob der Stadtrat das genau so sieht, wird sich am kommenden Donnerstag in der Sitzung um 16 Uhr im k1 entscheiden.
ga