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Foto: pixabay Symbolbild

Entwicklungssatzung »Limberg« nimmt letzte Hürde

Taching am See – Der Satzungsbeschluss ist gefällt, jetzt kann im Ortsteil Limberg ein neues Wohnhaus gebaut und ein Wohnhaus erweitert werden. Damit nahm in der jüngsten Gemeinderatssitzung das Verfahren zur ersten Änderung der Entwicklungssatzung »Limberg« mit seiner eher komplizierten Rechtslage seine letzte Hürde.


In der Entwicklungssatzung legt die Gemeinde Taching am See für bereits bebaute Bereiche im Außenbereich fest, dass diese künftig planungsrechtlich als Innenbereich zu betrachten sind.

Limberg, im Flächennutzungsplan dargestellt als Dorfgebiet, ist ein bebautes Gebiet im Außenbereich, das aber noch nicht die Qualität eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils im Sinne von Paragraf 34 des Baugesetzbuches besitzt. Mit der Erweiterung wird nun die Voraussetzung für eine zusätzliche, geringfügige bauliche Erweiterung geschaffen, die nicht privilegiert ist. Konkret ist die Errichtung eines Wohngebäudes sowie die Erweiterung eines Wohnhauses in Limberg vorgesehen. Die Satzung gilt für eine Fläche von 3,2 Hektar.

Das Ratsgremium fasste den Beschluss nach Abwägung aller Stellungnahmen aus der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung einstimmig. Unter anderem schreibt der Gesetzgeber vor, dass in Dorfgebieten auf die Belange der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe einschließlich ihrer Entwicklungsmöglichkeiten vorrangig Rücksicht zu nehmen ist.

Aufgrund des Nebeneinanders der unterschiedlichen Nutzungen in Limberg mit Wohnhäusern und landwirtschaftlichen Betrieben, wurde schon bei der ersten Änderung des Flächennutzungsplans im Jahr 2016 ein immissionsschutztechnisches Gutachten erstellt. Die Untere Immissionsschutzbehörde im Landratsamt vertrat die Ansicht, dass eine erneute Begutachtung notwendig sei, die auf aktuellen Daten beruht. Die Behörde empfahl eine Überarbeitung der Planung, weil die Unterlagen offensichtlich keine Angaben zum Lärmschutz enthalten haben.

»Das Gutachten und auch die ergänzenden Stellungnahmen kamen zum Ergebnis, dass keine Konflikte zwischen Landwirtschaft und Wohnen zu erwarten sind«, sagte Bürgermeisterin Stefanie Lang. Der Viehbestand in den betroffenen Betrieben sei im Wesentlichen unverändert. »Die tatsächlichen Abstände überschreiten die Mindestabstände deutlich, sodass auch nach der Wiedereinführung der Abstandsregelung für Rinderhaltung nicht mit Geruchsbelästigungen zu rechnen ist.«

In Limberg befinde sich ein landwirtschaftliches Lohnunternehmen. In Limberg sei aber nur das Büro der Firma, die Maschinen stünden außerhalb des Ortsteils. Deshalb verursache der Betrieb innerhalb des Satzungsgebiets keine Geräuschimmissionen. Eine Halle eines früheren Busunternehmens werde von einem anderen Unternehmen als Busgarage genutzt. Eine Werkstatt gebe es nicht. Die Busse seien überwiegend im Schülerverkehr eingesetzt, sodass üblicherweise in der Nacht keine Fahrten stattfänden.

»Insgesamt verursachen die Betriebe innerhalb des Satzungsgebiets keine schädlichen Umwelteinwirkungen in Form von Geräuschimmissionen. Zudem werden die Betriebe auch durch die Erweiterung der Satzung nicht in ihrem genehmigten Bestand eingeschränkt«, informierte die Bürgermeisterin, ehe der Gemeinderat die Stellungnahme der Immissionsschutzbehörde zur Kenntnis nahm und einstimmig beschloss, dass Festsetzungen zum Immissionsschutz nicht erforderlich sind.

Weitere Stellungnahmen gab es von der Unteren Bauaufsichtsbehörde, dem Sachgebiet für Wasserrecht im Landratsamt, der Regierung von Oberbayern als höhere Landesplanungsbehörde, dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege und dem Wasserwirtschaftsamt. Wie Bürgermeisterin Lang wissen ließ, »sind die in der Sitzung gefassten Abwägungsbeschlüsse bereits im finalen Planentwurf eingearbeitet«. Daher könne das Verfahren zur Erweiterung der Entwicklungssatzung Limberg mit dem Satzungsbeschluss abgeschlossen werden. 

ca