Wimmer führte weiter aus, die Gemeinde habe in den vergangenen Jahren für den Winterdienst jeweils 60.000 Euro in den Haushalt eingestellt. Die Gemeinde habe zwischen 40.000 und 45.000 Euro gebraucht. Aufgrund der Schneekatastrophe im vergangenen Jahr seien jedoch 170.000 Euro angefallen. Allein für das Wegfahren der Schneemassen habe die Gemeinde rund 137.000 Euro an Fremdfirmen bezahlen müssen.
An sonstigen Kosten für den Katastrophenfall seien 17.600 Euro angefallen. Die erhöhten Kosten für den Winterdienst seien grundsätzlich nicht erstattungsfähig, da der Winterdienst die Aufgabe des eigenen Wirkungskreises sei. Er wäre auch ohne die Feststellung des Katastrophenfalls zu leisten gewesen, erläuterte Wimmer den Standpunkt der Regierung von Oberbayern.
Der Katastrophenfall sei wegen der Schneelasten auf den Dächern ausgerufen worden. Das Abräumen hätten hauptsächlich die Feuerwehren übernommen. Aus diesem Grund seien nur Kosten für Lohnausfall, Verpflegung und andere Kosten der Feuerwehren erstattet worden. Und dies auch nur zu 80 Prozent. Wimmer monierte außerdem, dass es über ein Jahr gedauert habe, bis die Gemeinde das Geld bekommen habe.
Die Politiker würden groß reden, wenn es brenne, ereiferte sich Georg Rehrl. Wenn es ans Zahlen gehe, gehe nichts. Dies sei eine Frechheit. Klaus Weber meinte, dies sei doch eine Sache für den Landrat. Die Gemeinde werde noch einmal nachhaken, versprach der Bürgermeister. Es könne nicht sein, dass sie 100.000 Euro an Kosten einreiche und nur 10.000 Euro erhalte.
Weiter auf der Tagesordnung stand ein Antrag auf Baugenehmigung für den Umbau einer Doppelhaushälfte mit Anbau eines Windfangs und eines Hauswirtschaftsraums sowie für den Neubau eines Carports mit Geräteschuppen in Ettendorf. Das Bauvorhaben entspricht jedoch nicht den Vorgaben des Bebauungsplans »Römerstraße/Eschenweg«, weshalb ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans gestellt wurde. Hauswirtschaftsraum und Carport lägen außerhalb der Baugrenze. Ferner sollten sie mit einem Pultdach versehen werden, sodass auch eine Befreiung bezüglich der Dachform notwendig ist.
Wimmer sagte dazu, von den Festsetzungen des Bebauungsplans könne befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt würden und Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern, die Abweichung städtebaulich vertretbar sei oder die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sei. Dies sei hier der Fall.
Georg Rehrl zweifelte, ob der Carport nicht zu nah an der Straße liege. »Er gehört weiter zurückgesetzt«. Andreas Eckart sah Schwierigkeiten beim Winterdienst. Geschäftsleiter Werner Schwab meinte aus Sicht der Verwaltung, es sei besser, wenn Abstellmöglichkeiten auf dem Grundstück geschaffen würden, weil die Fahrzeuge sonst auf der Straße stünden.
Georg Schmid versicherte, dass sich die Nachbarn durch die Überschreitung der Baugrenzen nicht eingeschränkt fühlten. Klaus Weber war generell gegen das Bauvorhaben. Immer wieder erlebe es der Gemeinderat, dass etwas »dazu geschachtelt« werde. »Ich sehe außerdem keine Notwendigkeit für einen Hauswirtschaftsraum in einer Doppelhaushälfte«, erklärte er und stimmte als einziger gegen das gemeindliche Einvernehmen.
Ohne Debatte erteilte das Gremium einstimmig das gemeindliche Einvernehmen für den Bauantrag eines Landwirts zur Erweiterung einer Maschinenhalle in Wüstenreit. Der Bürgermeister sagte dazu, das Bauvorhaben liege im Außenbereich und sei laut Baugesetzbuch privilegiert, weil öffentliche Belange nicht entgegenstünden. Die Erschließung sei gesichert, und weil es dem landwirtschaftlichen Betrieb dienen solle und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnehme, sei zuzustimmen.
Schließlich beschloss man, den öffentlichen Feld- und Waldweg vom ehemaligen Pfarrhof über Schönau zur Bundesstraße von der Abzweigung von der Buchener Straße bis zum Anwesen Schönau 2 zur Gemeindeverbindungsstraße »Zufahrt Schönau« aufzustufen. Die 236 Meter lange Strecke stelle aus Sicht der Gemeinde die Anbindung der Anwesen in Schönau an das allgemeine Verkehrsnetz dar, hieß es dazu in der Sitzung. Damit gehe auch die Straßenbaulast auf die Gemeinde über, betonte Wimmer. Bjr