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Gemeinde Surberg saniert Dach auf Altbau von Grundschule

Surberg – Der Gemeinderat fasste einstimmig den Grundsatzbeschluss, das Dach des Altbaus der Grundschule Surberg zu sanieren.


Die benötigten Haushaltsmittel würden im Haushalt für das laufende Jahr bereitgestellt, sagte Bürgermeister Michael Wimmer. Das Dach am Altbau der Grundschule weist gemäß seinen Ausführungen erhebliche Mängel auf. Die Sanierung werde rund 80.000 Euro kosten. Der Grundsatzbeschluss werde jetzt gefasst, um sofort mit der Ausschreibung beginnen zu können. Dann könne wegen der Materialbestellung noch im Februar, sobald der Haushalt 2023 beschlossen sei, der Auftrag vergeben werden. Ziel sei, in den Pfingstferien zu bauen.

Einstimmig erteilte der Gemeinderat einem Antrag auf Vorbescheid seine Zustimmung. Der Bauwerber möchte im Ortsteil Rausch das alte Wohnhaus abreißen und ein neues mit Garage errichten. Der Bürgermeister meinte, Vorhaben im Außenbereich könnten im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigen und die Erschließung gesichert ist. Öffentliche Belange würden aus Sicht der Gemeinde nicht beeinträchtigt. Die Zufahrt solle über die Privatstraße des Nachbarn erfolgen. Ein Nachweis über ein Geh- und Fahrtrecht liege noch nicht vor. Das alte Wohngebäude einschließlich Abstellraum und Hühnerstall hat eine Gesamtfläche von 89 Quadratmetern. Das geplante Gebäude besitzt mit der dazugehörigen Garage 123 Quadratmeter. »Aus Sicht der Gemeinde handelt es sich um eine angemessene Erweiterung, sodass dem Bauvorhaben zugestimmt werden kann«, stellte Wimmer fest. Auch gegen die vorgesehene Lageveränderung würden von Seiten der Gemeinde keine Einwände erhoben.

Ebenfalls ein Bauvorhaben im Außenbereich betraf die Voranfrage für einen Umbau eines Gebäudes in Holneich. Die Antragstellerin beabsichtigt, im ersten Obergeschoß aus mehreren Einzelzimmern eine zusammenhängende Wohneinheit zu machen. Die Außenfassade soll dabei unverändert bleiben. Auch dieses Bauvorhaben könne zugelassen werden, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden und die Erschließung gesichert sei, so Wimmer. Auch hier sah er keine Beeinträchtigung. Die Erschließung ist nach seinen Worten durch die Lage des Grundstücks an der Gemeindestraße »Gastager Straße« sowie der öffentlichen Zufahrtsstraße zu dem Anwesen und die Abwasserbeseitigung durch den Anschluss an den gemeindlichen Schmutzwasserkanal gesichert. Die Gemeinderäte erteilten deshalb einhellig das gemeindliche Einvernehmen.

Ferner befasste sich das Gremium mit zwei Anträgen auf Änderung des Bebauungsplans »Lauter Süd« am Staufenweg. Der eine Antragsteller beabsichtigt, im östlichen Bereich des Grundstücks ein Einfamilienhaus zu errichten, der andere will im nordwestlichen Bereich seines Grundstücks ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage bauen. Beide halten jedoch die Festsetzungen des Bebauungsplans nicht ein.

Aus Sicht der Verwaltung könne in beiden Fällen einer Bebauungsplanänderung zur Nachverdichtung grundsätzlich zugestimmt werden, erklärte der Bürgermeister. Ein Entwurf solle von einem Fachbüro erarbeitet und sodann dem Gemeinderat nach Vorberatung im Bauausschuss zur Entscheidung vorgelegt werden. Die Antragsteller hätten der Gemeinde zudem schriftlich zu bestätigen, dass alle mit der Bebauungsplanänderung anfallenden Kosten von ihnen übernommen werden. Der Gemeinderat beschloss ohne Gegenstimme, einer grundsätzlichen Änderung des Bebauungsplans »Lauter Süd« zur Nachverdichtung zuzustimmen.

Bjr