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2000 Euro für Trachtler

Staudach-Egerndach – Einen Materialkostenzuschuss in Höhe von 2000 Euro für die Aufarbeitung des Bodens im Probenraum des Trachtenvereins bewilligte der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung einhellig. Ablehnen musste er hingegen eine Nutzungsänderung von Gewerberäumen in eine Wohnung, da sie den Grundzügen des Bebauungsplans widerspricht.


Der Parkettboden im Trachtenprobenraum war letztmals vor 16 Jahren saniert worden. Nun muss er im 100 Quadratmeter großem Raum im gemeindlichen Gebäude aufbereitet werden. Der Trachtenverein stellte einen Zuschussantrag über 2000 Euro.

Die Aufbereitung werde, wie Vorsitzender Dr. Andreas Mader mitteilte, rund 5000 Euro kosten. Doch der Verein werde viele Arbeiten wie das Abschleifen ehrenamtlich selbst übernehmen. Schön wäre es, so Mader weiter, wenn die Gemeinde die Kosten für das professionelle Einlassen des Bodens und das notwendige Material übernehmen würde. Ohne Diskussion stimmte der Rat dem Antrag zu.

Zusätzliche Wohnung nicht genehmigt

Ablehnen musste der Rat eine nachträgliche Genehmigung von einer weiteren Wohneinheit in einem Gebäude an der Kreisstraße. Durch die Umnutzung von Geschäftsräumen in Wohnräume ist die nach dem Bebauungsplan mögliche Höchstzahl der Wohnungen überschritten. Man befinde sich hier in einem Dilemma, denn die Wohnungen in dem großen Gebäude seien schon lange vorhanden, erklärte Bürgermeisterin Martina Gaukler.

Vier Wohneinheiten, zwei je Gebäudehälfte, seien genehmigt. Als die Bank ausgezogen sei, so Gaukler weiter, seien die Geschäftsräume in zwei weitere Wohnungen umgewandelt worden. Ausreichend Parkplätze seien vorhanden, im Sinne der Innenverdichtung und der Wohnungsnot seien diese Wohnungen von Vorteil, betonte die Rathauschefin. Sollten die Wohnungen wieder zu Gewerberäumen umgewandelt werden, dann hätte man womöglich einen Gewerbeleerstand, überlegte Martina Gaukler. Allerdings würde man durch die weiteren Wohneinheiten den Grundzügen der Planung widersprechen, damit seien sie nicht genehmigungsfähig. Eine Befreiung von den Grundzügen der Planung sei ebenfalls nicht möglich, der Antrag müsse abgelehnt werden.

Im Sinne der Innenverdichtung und Nachverdichtung sei der Bebauungsplan nicht mehr zeitgemäß, so Martina Gaukler weiter. Eine Anpassung der textlichen Festsetzungen sei folglich zu überdenken.

Franz Just forderte bei weiteren möglichen Innenverdichtung auch das Stellplatzproblem zu bedenken. Den Antrag lehnte der Gemeinderat einhellig ab. Der Bebauungsplan wird überprüft. 

tb