Besonders ärgerlich war, dass im sich schnell aufbauenden Rückstau keine Rettungsgasse gebildet wurde. Dies erschwerte den Fahrern der Räumfahrzeugen ihre Arbeit erheblich, sodass sich die Auflösung der Verkehrsbehinderungen deutlich verzögerte. Glücklicherweise kam es zu keinen Personen- oder Sachschaden.
Die Polizei appelliert jedoch nochmals eindringlich an alle Verkehrsteilnehmer, dass bei stockendem Verkehr umgehend eine ausreichende Rettungsgasse zu bilden ist. Nur so kann im Bedarfsfall den Rettungskräften ein schnelles Vordringen zur Einsatzstelle ermöglicht werden. Verkehrsteilnehmer, welche bei stockendem Verkehr keine Rettungsgasse bilden, müssen mit einem Bußgeld von mindestens 200,- Euro und 2 Punkten im Verkehrszentralregister rechnen.
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