Bei der Nachfahrt des Gespanns fiel den Beamten auf, dass dieser ziemlich zügig unterwegs war. Bei der anschließenden Kontrolle konnte eine Spitzengeschwindigkeit von 110 km/h bei erlaubten 60 km/h festgestellt werden.
Zudem verstieß der Fahrer mehrmals gegen die Lenk- und Ruhezeiten.
Ihn erwarten nun ein empfindliches Bußgeld im höheren dreistelligen Bereich sowie ein einmonatiges Fahrverbot. Auch auf den Unternehmer kommt ein Bußgeld zu, da auch er für die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten verantwortlich ist.
fb/red