Siegsdorf
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Symbolbild Foto: Krammer

Gemeinderat vergiebt weitere Gewerke – Wohnungsbau im Augraben geht voran

Siegsdorf – Mit dem Mietwohnungsbau im Augraben in Hörgering sei man wieder gut im Zeitplan, berichtete Bürgermeister Thomas Kamm in der Sitzung des Gemeinderats, in der aus nichtöffentlicher Sitzung weitere Auftragsvergaben bekannt gegeben wurden.


Die Arbeiten zur Dachabdichtung wurden nach der dritten Ausschreibung nun für 69.554 Euro an die Schmidleitner GmbH aus Büchlberg vergeben, den Innenputz erledigt die Firma Pichler & Co aus Siegsdorf für 106.019 Euro ausgeführt. Mit 161.396 Euro war die Firma Foeniq aus Trostberg die günstigste bei den Estricharbeiten, für die Trockenbauarbeiten bekam Christian Stein aus Aschau für 312.715 Euro den Zuschlag. Malerarbeiten übernimmt die Firma Hirsch aus München für 54.625 Euro, die Innentüren werden von der Biesel GmbH aus Frasdorf für 111.274 Euro geliefert und eingebaut. Auch hatte der Gemeinderat im Dezember das Büro BG-Trauntal aus Ruhpolding mit den Planungsleistungen zur Erneuerung der Brücke über den Rettenbach bei Plereit für 29.475 Euro beauftragt.

Die geplante Wohnhauserweiterung an der Bichlstraße in Alzing wurde vom Gemeinderat einstimmig grundsätzlich positiv beurteilt da hier zusätzlicher Wohnraum für eine weitere Generation geschaffen wird. Allerdings liegt das Gebäude baurechtlich im Außenbereich, in dem nur zwei Wohnungen je Gebäude erlaubt sind. Für den nordwestlichen Anbau mit Doppelgarage im Erdgeschoß Wohnung im Obergeschoß sollen zwei Nebengebäude abgerissen werden. Die abschließende Beurteilung des Baugesuchs mit dann drei Wohnungen erfolgt durch die Bauaufsichtsbehörde.

An der Adelholzener Straße plant ein Bauwerber zwei Einfamilienhäuser. Die nördliche Parzelle, auf der der Abbruch des Wohnhauses und ein Neubau geplant sind, liegt im »Innenbereich« und muss sich in die umgebende Bebauung einfügen. Die südliche Parzelle liegt im Bereich des Bebauungsplans »Siegsdorf-West«, Baugrenzen sind hier nicht festgesetzt. Dabei soll auch geklärt werden ob eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich wird. Der Gemeinderat befürwortete die Planungen einstimmig, meinte jedoch, dass bei einer notwendigen Änderung des Bebauungsplans für die südliche Parzelle ein großzügigeres Baurecht einzuplanen sei, um Voraussetzungen für eine spätere mögliche Nachverdichtung zu schaffen.

An der Danziger Straße möchte ein Bauwerber Haus, Gartenlaube und Garage abbrechen und auf dem Grundstück ein Mehrfamilienhaus mit sechs Wohnungen bauen. Zusätzlich wäre ein Carport mit sechs Stellplätzen geplant, die allerdings den Bedarf (zwei je Wohnung) nur zur Hälfte erfüllen würden. Das Gebäude mit einer Grundfläche von 11 mal 18 Meter und einer seitlichen Wandhöhe von 6,5 Meter entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplan »Siegsdorf-Nordwest« und soll auch ein Kellergeschoß erhalten. Der Gemeinderat schloss sich einstimmig dem Votum des Bauausschusses an, der das Vorhaben grundsätzlich als maßvolle Nachverdichtung sieht. Die notwendige Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans wird in Aussicht gestellt, sofern die fehlenden Stellplätze eingeplant werden und die Bauaufsichtsbehörde keine Änderung des Bebauungsplans fordert.

FK

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