Siegsdorf: Gemeinderat stimmt neuer Fußgängerbrücke in Adelholzen zu
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Im Bereich des Zebrastreifens führt die neue Brücke dann herüber an den linken Bildrand zur Primusstraße. (Foto: Krammer)

Gemeinderat billigt neue Fußgängerbrücke in Adelholzen

Siegsdorf – Dem Gemeinderat Siegsdorf lag in seiner jüngsten Sitzung ein Antrag der Kongregation der Barmherzigen Schwestern vom heiligen Vinzenz von Paul vor, die im Werksbereich der Adelholzener Alpenquellen eine neue, überdachte Fußgängerbrücke errichten möchte.


Dabei gilt der Bebauungsplan »Sondergebiet Adelholzener Alpenquellen«, für den derzeit das 6. Änderungsverfahren läuft, als Planungsgrundlage. Auch der Bau einer Fußgängerbrücke von der Primusstraße zum Verwaltungstrakt ist Gegenstand des Verfahrens. Um den Mitarbeitern und Besuchern einen gefahrlosen Übergang über die stark befahrene Werksumfahrung zwischen LKW-Entladung und Beladung zu gewährleisten, ist eine 20 Meter lange Fußgängerbrücke mit einer Länge von rund 20 Metern und einer Durchfahrtshöhe von 4,80 bis 5,06 Meter geplant. Sie soll mit einem Blechdach auf Stahlkonstruktion überdacht werden.

Die Brücke kann nur über ein Drehkreuz an der Primusstraße von Besuchern und angemeldeten oder berechtigten Personen betreten werden, der Anschlussbereich wird mit einer Natursteinbrüstung und dem Hangverbau entsprechend angepasst. Einstimmig und ohne Diskussion genehmigte der Gemeinderat den Brückenbau.

Bereits im Juli 2019 hatte der damalige Gemeinderat nach intensiver Prüfung den Bau einer Lager-, Ausstellungs- und Versteigerungshalle für Antiquitäten auf einem Grundstück in Unterheutau abgelehnt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde damals aus Gründen der schwierigen Hochwasser-Situation im Gelände und des fehlenden Nachweises einer gesicherten Zufahrt nicht erteilt.

Zudem hielt das Gremium eine weitere Bebauung des Areals aus städtebaulichen Gründen nicht für wünschenswert und berief sich auch auf Nutzungsrechte für den Antiquitätenhandel in benachbarten und neuen Gebäuden des Antragstellers. Der Antrag wurde am 1. August mit der negativen Stellungnahme an das Landratsamt Traunstein weitergeleitet.

Mit Schreiben vom 11. Mai 2020 informierte das Landratsamt die Gemeinde nun darüber, dass die Planung inzwischen etwas reduziert wurde und der Nachweis über die gesicherte Zufahrt erbracht sei. Die Länge der Lagerhalle wurde dabei von 26 auf 19 Meter reduziert, womit sich das Vorhaben nun in den Satzungsbereich einfügen würde. Die Belange des Hochwasserschutzes könnten laut Behörde nicht als Bemessungsgrundlage für das Einfügen eines Vorhabens in die maßgebliche Umgebungsbebauung herangezogen werden.

Nach Ansicht des gemeindlichen Bauausschusses und der Bauverwaltung müssen aber dennoch einige Punkte geklärt werden. Zum einen bestehen aus Sicht der Gemeinde weiterhin grundsätzlich Zweifel an der Erforderlichkeit eines Neubaus, da im Anwesen Heutauerstraße 8 (ehemals Gasthaus Heutau) im Erdgeschoß ebenfalls Flächen für den Antiquitätenhandel ausgewiesen sind.

Zum zweiten stelle sich die Frage, ob das nachgewiesene Geh- und Fahrtrecht für den Publikumsverkehr und die Liefertätigkeit mit größeren Fahrzeugen, die eine Versteigerungshalle zweifellos nach sich zieht, ausreichend ist. Die Frage der PKW-Stellplätze für die Kunden sieht die Gemeinde ebenso ungeklärt wie die Frage, ob für eine solche Gewerbehalle Toiletten und Sanitärräume vorgehalten werden müssten. Dann wäre auch noch die Beseitigung des Schmutz- und Oberflächenwassers zu klären.

Deshalb schloss sich auch der neue Gemeinderat einstimmig dem Votum des Bauausschusses an und verweigerte mit 21:0 Stimmen das gemeindliche Einvernehmen. FK

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